Moin zusammen,
ich (arbeite im Rettungsdienst Geltungsbereich TVÖD VKA) habe mal eine Frage. Ich habe am 24.05.2025 genehmigten Erholungsurlaub. Meine Dienstplaner haben mir aber am 23.05.2025 nochmal einen Nachtdienst geplant, so dass ich in meinen Urlaub reinarbeiten würde.
Fragesstellung: Ist das erlaubt? Wo kann man das nachlesen?
Ich denke, dass hier gegen §8 BUrlG und §5 ArbZG verstoßen wird.
Viele Grüße und vielen Dank.