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[RP] Frage zur Höhergruppierung bei Versetzung von Kommune zum Land (A14-Stelle)

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Hannelore3000:
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Höhergruppierung bei einer Versetzung vom kommunalen Dienst zum Landesdienst in Rheinland-Pfalz. Vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen oder kennt die Regelungen genauer.

Zum 01.10.2024 bin ich von einer Kommune zum Land RLP gewechselt, da ich mich erfolgreich auf eine A14-Stelle beworben habe. Bei der Kommune war ich bereits in der Besoldungsgruppe A12 eingruppiert.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie der Beförderungsprozess abläuft:
   1.   Muss ich zunächst zur A13 befördert werden und dann (nach einem Jahr) zur A14?
   2.   Oder erfolgt die Beförderung direkt zur A14, da ich mich auf diese Stelle beworben habe und die Voraussetzungen erfülle?

Ein paar weitere Infos zu meinem Hintergrund:
   •   Ich habe ein Masterstudium absolviert.
   •   Beim Land RLP erfolgen Beförderungen ja grundsätzlich einmal im Jahr, und zwar im Mai.

Ich möchte sicherstellen, dass ich die korrekten Schritte kenne und mich ggf. rechtzeitig darum kümmern kann. Über hilfreiche Antworten oder Hinweise, wo ich mich erkundigen könnte, würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank vorab!

Viele Grüße
Nina

Hannelore3000:
Guten Morgen,

hat ihr keiner eine Antwort für mich? :(

Lg
Nina

tinytoon:
Da ich Bundesbeamter bin, kenne ich den Weg konkret nur beim Bund aber es würde helfen in der Laufbahnverordnung RLP zu lesen. Relevant dürften hier §27, §18 und §12 sein (eine Minute Google). Für den Moment liest sich das ähnlich dem Bund: Zunächst 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf dem neuen Dienstposten erfüllen, sofern diese nicht in der Vergangenheit abgeleistet wurde (Tätigkeit nach A12 nicht anrechenbar) und dann noch ein halbes Jahr Erprobungszeit on top. Nach drei Jahren ist eine Beförderung auf A13 möglich, frühestens ein weiteres Jahr später auf A14.

Ohne den genauen Werdegang zu kennen sind Aussagen jedoch grundsätzlich schwierig.

Schmitti:

--- Zitat von: Hannelore3000 am 22.01.2025 08:02 ---hat ihr keiner eine Antwort für mich? :(
--- End quote ---
Ich hätte grundsätzlich eine, aber ich ringe noch mit mir, ob ich den Teil, in dem ich hinterfrage wieso wir A14-Beamtenstellen mit Leuten besetzen, die simple Rechtsfragen das eigene Berufsleben betreffend nicht selber wissen/googlen können, auch schreibe oder lieber weg lasse.

Hannelore3000:
Danke schon mal für eure Antworten.
Meine Stelle hat grundsätzlich nichts mit einer klassischen Aufgabe aus dem öffentlichen Dienst zu tun.
Daher fällt mir das Beamtenrecht schwer. Wenn es wiederum um mathematische Berechnungen geht, dann könnt ihr mich alles fragen. ;)

Die alte A12 Stelle habe ich 5 Jahre ausgeübt und hatte den selben Aufgabeninhalt. 

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