Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Wassermeister
KlammeKassen:
--- Zitat von: thebiba am 24.01.2025 14:44 ---Leider nicht immer.
Bin ebenfalls bei den Stadtwerken angestellt und nach dem TVÖD allgemein bezahlt.
Kommentar der Verwaltung:
Für einen Wechsel zum TVV fehlen noch 2 Mitarbeiter, da dies erst ab 25 MA möglich sei. Aber selbst dann wird nicht gewechselt, da der Aufwand zu hoch sei…
--- End quote ---
Wäre auch teurer für den AG, da TVV besser bezahlt :D
MoinMoin:
--- Zitat von: KlammeKassen am 25.01.2025 11:59 ---
--- Zitat von: thebiba am 24.01.2025 14:44 ---Leider nicht immer.
Bin ebenfalls bei den Stadtwerken angestellt und nach dem TVÖD allgemein bezahlt.
Kommentar der Verwaltung:
Für einen Wechsel zum TVV fehlen noch 2 Mitarbeiter, da dies erst ab 25 MA möglich sei. Aber selbst dann wird nicht gewechselt, da der Aufwand zu hoch sei…
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Wäre auch teurer für den AG, da TVV besser bezahlt :D
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Ist das so? Oder ist es so, dass die Betriebe in der TVV großzügiger ind er Auslegung der EGO sind (EG11 TVV entspricht glaube ich den Anforderungen ich EG13 TVöD)?
KlammeKassen:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.01.2025 09:49 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 25.01.2025 11:59 ---
--- Zitat von: thebiba am 24.01.2025 14:44 ---Leider nicht immer.
Bin ebenfalls bei den Stadtwerken angestellt und nach dem TVÖD allgemein bezahlt.
Kommentar der Verwaltung:
Für einen Wechsel zum TVV fehlen noch 2 Mitarbeiter, da dies erst ab 25 MA möglich sei. Aber selbst dann wird nicht gewechselt, da der Aufwand zu hoch sei…
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Also vergleichbare Stellen wie beispielsweise Recruitment und Controlling sind sogar gleich eingruppiert, maximal 1 EG Unterschied.
Forderungsmanagement ist in der Nähe mit EG 7 TV-V ausgeschrieben, bei uns bekommen die armen Vollstreckungsdienstmitarbeiter EG6 TVöD.
In der Pauschalität also nicht zu beantworten.
In den ersten Stufen kann man sogar 2 Entgeltgruppen niedriger sein und verdient besser, das ist teilweise obskur.
Controlling beispielsweise beim TV-V in der Nähe EG11
Controlling bei uns auch EG11 TVöD
Dann vergleich mal, wo du besser wegkommst ;) - Tabellenentgelt schon deutlich besser und dann auch 100 % JSZ und andere Benefits
Wäre auch teurer für den AG, da TVV besser bezahlt :D
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Ist das so? Oder ist es so, dass die Betriebe in der TVV großzügiger ind er Auslegung der EGO sind (EG11 TVV entspricht glaube ich den Anforderungen ich EG13 TVöD)?
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TVOEDAnwender:
--- Zitat von: thebiba am 24.01.2025 14:44 ---Leider nicht immer.
Bin ebenfalls bei den Stadtwerken angestellt und nach dem TVÖD allgemein bezahlt.
Kommentar der Verwaltung:
Für einen Wechsel zum TVV fehlen noch 2 Mitarbeiter, da dies erst ab 25 MA möglich sei. Aber selbst dann wird nicht gewechselt, da der Aufwand zu hoch sei…
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--- Zitat ---§ 1 - Geltungsbereich
(1) 1Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, in der Regel mehr als
20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und Mitglieder der Arbeitgeberverbände sind, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören. 2Rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe sind solche Unternehmen, die nach Satzung oder Gesellschaftsvertrag Energie- und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben, wenn in den genannten Bereichen mindestens 90 v.H. des Gesamtpersonalbestandes eingesetzt sind. ³Ausgenommen sind Unternehmen, die in einen Konzern eingebunden
sind, dem auch Unternehmen mit anderen Unternehmenszwecken angehören,
wenn die hierfür eingesetzten Beschäftigten mindestens 10 v.H. des Gesamtpersonalbestandes des Konzerns ausmachen.
(2) Ungeachtet der Voraussetzungen des Absatzes 1 können Betriebe durch landesbezirklichen Tarifvertrag ganz oder teilweise in den Geltungsbereich einbezogen
oder ausgenommen werden.
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20 (nach dem BetrVG wählberechtigte) AN sind die Voraussetzung. Erfüllt ihr denn die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Satz 2: "Rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe sind solche Unternehmen, die nach Satzung oder Gesellschaftsvertrag Energie- und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben, wenn in den genannten Bereichen mindestens 90 v.H. des Gesamtpersonalbestandes eingesetzt sind."?
Also sind bei Euch mind. 90 % der Belegschaft im Bereich der Energie- und oder Wasserversorgung eingesetzt?
Ansonsten bleibt Euch nur die Möglichkeit, über Absatz 2 (landesbezirklicher TV) in den TV-V zu kommen. Dazu müsste jedoch der für Euch zuständige KAV und die Gewerkschaften eingebunden werden.
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