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[Allg] FEMTO Lasik Beihilfe Bayern

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Kingrakadabra:
Hallo zusammen,

meinen Recherchen zufolge kann die PKV Kosten für eine FEMTO LASIK übernehmen, die Beihilfe jedoch nicht. Kennt sich hier jemand in der Materie genauer aus? Gibt es z. B. neue Entwicklungen bzgl. Beihilfe und Übernah-me? Kann man ggf. Gutachten etc. besorgen, damit Kosten übernommen werden?

Es sind ja auch Vor- und Nachuntersuchungen nötig. Zahlt hier die Beihilfe ihren Anteil oder ist das dann auch ausgeschlossen, weil es sich ja auch die LASIK bezieht (vll. merkt die Beihilfe das ja auch nicht?)?

Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge.

VG
Hage

Casa:

--- Zitat ---1. Aufwendungen für chirurgische Hornhautkorrekturen durch Laserbehandlung zur Behebung einer Fehlsichtigkeit sind mit Blick auf das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel grundsätzlich nur dann medizinisch notwendig im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BayBhV, wenn der behandelte Augenfehler nicht bereits auf andere, weitaus kostengünstigere Weise - insbesondere durch das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen - korrigiert werden kann.
--- End quote ---
VG Ansbach, Urteil v. 03.11.2020 – AN 18 K 19.00599


Siehe auch: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBhV-22



--- Zitat ---Gibt es z. B. neue Entwicklungen bzgl. Beihilfe und Übernah-me?
--- End quote ---

Nein.


--- Zitat ---  Kann man ggf. Gutachten etc. besorgen, damit Kosten übernommen werden?
--- End quote ---


Trifft o. g. zu? Dann nein.



--- Zitat ---Es sind ja auch Vor- und Nachuntersuchungen nötig. Zahlt hier die Beihilfe ihren Anteil oder ist das dann auch ausgeschlossen, weil es sich ja auch die LASIK bezieht (vll. merkt die Beihilfe das ja auch nicht?)?
--- End quote ---

Die Untersuchungen sind ebenso nicht medizinisch notwendig. I. E. nein.


Die PKV erstattet die Kosten zum versicherten Anteil. Für den Rest bleibt nur der Beihilfeergänzungstarif oder der eigene Geldbeutel.

McOldie:
Ich hatte keine Problem mit der Erstattung durch Beihilfe und PKV (Kataraktoperation ). Wenn du googelst, findest du Rechtsprechung dazu z.B. VG Köln 10.11.2016 (1 K 3094/16).

Casa:
Ein Katarakt kann nicht mit einer Brille behandelt werden.

Kingrakadabra:
Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Das Urteil mit Katerakt habe ich auch gefunden, trifft aber bei einer FEMTO LASIK ja nicht zu.

PKV zahlt wahrscheinlich, Beihilfe reiche ich trotzdem ein. Schadet ja nicht, dort sitzen ja die Profis.

VG
Hage

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