Autor Thema: Interne Bewerbung 9a -> 10/11  (Read 980 times)

SoulSword

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Interne Bewerbung 9a -> 10/11
« am: 21.01.2025 14:02 »
Hallo allerseits.

Ich bin relativ neu in der Behörde (9a/3 TvöD-L - Fachinformatiker - Sachsen) und war vorher nur in der freien Wirtschaft tätig und bin daher nicht so erfahren, was Aufstiegsmöglichkeiten angeht.

Ich habe mich auf eine interne Stellenausschreibung (EG 11) beworben und im Prinzip eine Zusage erhalten, aber noch nichts unterschrieben. Allerdings soll ich zunächst in die EG 10 eingestuft werden und erst ein Jahr später in die EG 11 aufsteigen. Die Stelle war sowohl für Bewerber mit Hochschulabschluss als auch für Bewerber mit Ausbildung ausgeschrieben.

Ich erfülle zwar nicht alle Voraussetzungen, aber anscheinend hat man mich trotzdem genommen, weil es niemanden mit der geforderten Qualifikation gab. Irgendwie dachte ich, gelesen zu haben, dass die Tätigkeit die Eingruppierung bestimmt. Ich meine, die Arbeit mache ich ja trotzdem, nur dann halt für weniger Geld.

Und wenn ich tatsächlich von EG 10 auf 11 hochgestuft werde, verliere ich dann nicht wieder 1 Jahr? Ich wäre ja dann von 10/2 auf 11/2 gestiegen aber bis 11/3 würde es ja wieder dauern.

Langsam klingt das Ganze für mich doch wie ein schlechter Deal. :/

Vielen Dank im Voraus.

Rowhin

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Antw:Interne Bewerbung 9a -> 10/11
« Antwort #1 am: 21.01.2025 14:11 »
Erstmal ein paar Rückfragen hierzu:

  • Ich nehme an, die Tätigkeiten bleiben gleich bei der neuen Stelle und ändern sich nicht, wenn du hochgestuft wirst?
  • Innerhalb der Zeit, bevor du in E11 aufsteigst, erwirbst du keine der weiteren Voraussetzungen für die Stelle, die du ansprichst?

Ansonsten gilt generell, und deswegen die Fragen: solange sich die Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich erstmal auch die Eingruppierung nicht. Ausnahmen existieren: Wenn Voraussetzungen in der Person für die Stelle vorliegen — z.B. ein bestimmter Abschluss — , den du anfangs nicht aber später dann doch erfüllst. Dann wirst du zunächst eine EG niedriger eingruppiert, und dann höhergruppiert in die EG, die eigentlich deinen Aufgaben entspricht.

SoulSword

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Antw:Interne Bewerbung 9a -> 10/11
« Antwort #2 am: 21.01.2025 14:21 »
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Die Tätigkeiten bleiben meines Wissens gleich.
Ich bekomme nur die Erfahrung der neuen Stelle, die sich wahrscheinlich nicht groß ändern wird. Vielleicht bekomme ich noch eine Weiterbildung in dem Bereich, aber das konnte mir niemand garantieren.

Man hat mir das so erklärt: Ich sammle erst einmal in der Position Erfahrung und nach einem Jahr schauen die, ob sie mich mit der neu gewonnenen Erfahrung auf die 11 hochstufen können.

FearOfTheDuck

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Antw:Interne Bewerbung 9a -> 10/11
« Antwort #3 am: 21.01.2025 18:31 »
Das klingt nach Quark.

Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ändern sich die Aufgaben nicht, ändert sich auch die EG nicht. Erfahrung spielt da keine Rolle.

Zur Eingruppierung bildet sich der AG lediglich eine Rechtsmeinung. Du könntest dir eine eigene Rechtsmeinung zur EG bilden.

Umlauf

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Antw:Interne Bewerbung 9a -> 10/11
« Antwort #4 am: 21.01.2025 22:29 »
Das klingt nach Quark.

Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ändern sich die Aufgaben nicht, ändert sich auch die EG nicht. Erfahrung spielt da keine Rolle.

Zur Eingruppierung bildet sich der AG lediglich eine Rechtsmeinung. Du könntest dir eine eigene Rechtsmeinung zur EG bilden.

Natürlich ist es Quark.
Hier wird man mit Hilfe der Prozente bei den Arbeitsprozessen spielen und so die EG steuern.
Quark, aber oft genug so durchgeführt mit die heiligen Kraft des Beamtendenkens.

MeinerEiner

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Antw:Interne Bewerbung 9a -> 10/11
« Antwort #5 am: 22.01.2025 09:25 »
Könnte man in diesem Fall die Übertragung von Tätigkeiten, die nach einem Jahr zur Eingruppierung in die E11 führen, vertraglich festhalten?

RandomDude

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Antw:Interne Bewerbung 9a -> 10/11
« Antwort #6 am: 22.01.2025 09:50 »
Wenn Voraussetzungen in der Person für die Stelle vorliegen — z.B. ein bestimmter Abschluss — , den du anfangs nicht aber später dann doch erfüllst. Dann wirst du zunächst eine EG niedriger eingruppiert, und dann höhergruppiert in die EG, die eigentlich deinen Aufgaben entspricht.

Ich lasse mich gern korrigieren, aber sollte genau dieser Teil - der Hochschulablschluss - nicht durch die 2021er EGO TV-L Teil 2, Nr. 11, Fallgruppe 2 völlig irrelevant sein?

SoulSword

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Antw:Interne Bewerbung 9a -> 10/11
« Antwort #7 am: 22.01.2025 10:05 »
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Wohin geht man bei möglichen Unstimmigkeiten in der Vertragsgestaltung? Personalrat?

Ich habe nochmal in die Stellenbeschreibung geschaut. Die schreiben überall, also in jeder Stellenbezeichnung "bis zu" EG11 EG12 usw. Die werden sich bestimmt rausreden wie die Internetprovider mit der Geschwindigkeit. Meine 9a hatte ich zumindest bekommen, auch wenn da ebenso "bis zu" stand.

Könnte man in diesem Fall die Übertragung von Tätigkeiten, die nach einem Jahr zur Eingruppierung in die E11 führen, vertraglich festhalten?

Das habe ich auch gefragt und die haben gesagt, das machen sie immer so. Ohne dass das im Vertrag steht. Das fand ich suspekt.

MeinerEiner

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Antw:Interne Bewerbung 9a -> 10/11
« Antwort #8 am: 22.01.2025 10:25 »
Das habe ich auch gefragt und die haben gesagt, das machen sie immer so. Ohne dass das im Vertrag steht. Das fand ich suspekt.

Hast du eventuell bemerkt, dass sich bei denen dabei das Riechorgan verlängerte?
« Last Edit: 22.01.2025 10:35 von MeinerEiner »

troubleshooting

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Antw:Interne Bewerbung 9a -> 10/11
« Antwort #9 am: 22.01.2025 11:11 »
Aus leidvoller Erfahrung kann ich nur sagen, dass man sich in gewissen Personalabteilungen selbst an protokollierte Zusagen im Vorstellungsgespräch nicht mehr gebunden fühlt.

Rowhin

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Antw:Interne Bewerbung 9a -> 10/11
« Antwort #10 am: 22.01.2025 11:27 »
Wenn Voraussetzungen in der Person für die Stelle vorliegen — z.B. ein bestimmter Abschluss — , den du anfangs nicht aber später dann doch erfüllst. Dann wirst du zunächst eine EG niedriger eingruppiert, und dann höhergruppiert in die EG, die eigentlich deinen Aufgaben entspricht.

Ich lasse mich gern korrigieren, aber sollte genau dieser Teil - der Hochschulablschluss - nicht durch die 2021er EGO TV-L Teil 2, Nr. 11, Fallgruppe 2 völlig irrelevant sein?

Im vorliegenden Fall wohl ja, meines Verständnisses nach. Wäre der TE daher aufgrund eines vermeintlich fehlenden Hochschulabschlusses in diesem Bereich von EG 11 in EG 10 heruntergruppiert worden, wäre die Aussage des AGs dann ebenfalls Murks, aus den von dir dargestellten Gründen. Nun scheint dies aber sowieso nicht der Fall zu sein.

Mir ging es mit der Nachfrage und dem Hinweis auf die generelle Möglichkeit der Herabstufung erstmal darum, die potenzielle/tatsächliche Argumentation des AGs nachzuvollziehen, davon ausgehend, dass er zumindest nicht völlig willkürlich verfährt, um basierend darauf antworten zu können.

Diese ganze Systematik, Stellen "bis zu EG X" auszuschreiben, und dann mit Erfahrung zu argumentieren oder so Dinge zu schieben wie dass notwendige Zeitanteile erst im Laufe der Zeit übertragen werden, unter dem Deckmantel einer Einarbeitungszeit, ist ein leidiger Versuch, Beamtendenken auf den Tarifbereich zu übertragen, aus diversen Gründen.

Zurück von meinem Rant zu konkreten Vorschlägen: SoulSword, du hast ja noch nichts unterschrieben. Das ist die "gute" Nachricht. Je nachdem, wie die Situation bei dir ist und wie dringend ein Wechsel für dich selbst ist, kannst du jetzt natürlich pokern und sagen, es ging um E11, und unter E11 kommst du nicht. Muss der AG sehen, ob und wie er das intern hinbiegen kann. Die Chancen und vor allem der Willen des AG hierzu sind für uns nicht final abzuschätzen, auch wenn du sagst du seist wohl der einzige, der qualifiziert war unter den Bewerbern. Wenn der AG hier stur ist, schreibt er neu aus.

Den Personalrat solltest du eigentlich nicht extra einschalten müssen - nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz hat m.W.n. der Personalrat bei Einstellungen und Weiterbeschäftigungen die tarifkonforme Eingruppierung und Stufenzuordnung zu prüfen und ggf. zu widersprechen. Wie und ob er das bei diesem konkreten AG tut, ist natürlich die andere Frage. Dich dort zu erkundigen, wäre aber definitiv eine Möglichkeit.

FearOfTheDuck

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Antw:Interne Bewerbung 9a -> 10/11
« Antwort #11 am: 22.01.2025 11:34 »
Wenn die Tätigkeit in die EG 11 eingruppiert, gibt es (ohne dass Voraussetzungen in der Person vorlägen, die nicht erfüllt wären) ja nur die Möglichkeit, dass der AG das falsche Gehalt ausbezahlt.

Man könnte also, sofern die E11 tatsächlich vorliegt, die Stelle antreten und dann rechtzeitig im Sinne des §37 das korrekte Entgelt einfordern.