Wenn Voraussetzungen in der Person für die Stelle vorliegen — z.B. ein bestimmter Abschluss — , den du anfangs nicht aber später dann doch erfüllst. Dann wirst du zunächst eine EG niedriger eingruppiert, und dann höhergruppiert in die EG, die eigentlich deinen Aufgaben entspricht.
Ich lasse mich gern korrigieren, aber sollte genau dieser Teil - der Hochschulablschluss - nicht durch die 2021er EGO TV-L Teil 2, Nr. 11, Fallgruppe 2 völlig irrelevant sein?
Im vorliegenden Fall wohl ja, meines Verständnisses nach. Wäre der TE daher aufgrund eines vermeintlich fehlenden Hochschulabschlusses in diesem Bereich von EG 11 in EG 10 heruntergruppiert worden, wäre die Aussage des AGs dann ebenfalls Murks, aus den von dir dargestellten Gründen. Nun scheint dies aber sowieso nicht der Fall zu sein.
Mir ging es mit der Nachfrage und dem Hinweis auf die generelle Möglichkeit der Herabstufung erstmal darum, die potenzielle/tatsächliche Argumentation des AGs nachzuvollziehen, davon ausgehend, dass er zumindest nicht völlig willkürlich verfährt, um basierend darauf antworten zu können.
Diese ganze Systematik, Stellen "bis zu EG X" auszuschreiben, und dann mit Erfahrung zu argumentieren oder so Dinge zu schieben wie dass notwendige Zeitanteile erst im Laufe der Zeit übertragen werden, unter dem Deckmantel einer Einarbeitungszeit, ist ein leidiger Versuch, Beamtendenken auf den Tarifbereich zu übertragen, aus diversen Gründen.
Zurück von meinem Rant zu konkreten Vorschlägen: SoulSword, du hast ja noch nichts unterschrieben. Das ist die "gute" Nachricht. Je nachdem, wie die Situation bei dir ist und wie dringend ein Wechsel für dich selbst ist, kannst du jetzt natürlich pokern und sagen, es ging um E11, und unter E11 kommst du nicht. Muss der AG sehen, ob und wie er das intern hinbiegen kann. Die Chancen und vor allem der Willen des AG hierzu sind für uns nicht final abzuschätzen, auch wenn du sagst du seist wohl der einzige, der qualifiziert war unter den Bewerbern. Wenn der AG hier stur ist, schreibt er neu aus.
Den Personalrat solltest du
eigentlich nicht extra einschalten müssen - nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz hat m.W.n. der Personalrat bei Einstellungen und Weiterbeschäftigungen die tarifkonforme Eingruppierung und Stufenzuordnung zu prüfen und ggf. zu widersprechen. Wie und ob er das bei diesem konkreten AG tut, ist natürlich die andere Frage. Dich dort zu erkundigen, wäre aber definitiv eine Möglichkeit.