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Interne Bewerbung 9a -> 10/11

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SoulSword:
Hallo allerseits.

Ich bin relativ neu in der Behörde (9a/3 TvöD-L - Fachinformatiker - Sachsen) und war vorher nur in der freien Wirtschaft tätig und bin daher nicht so erfahren, was Aufstiegsmöglichkeiten angeht.

Ich habe mich auf eine interne Stellenausschreibung (EG 11) beworben und im Prinzip eine Zusage erhalten, aber noch nichts unterschrieben. Allerdings soll ich zunächst in die EG 10 eingestuft werden und erst ein Jahr später in die EG 11 aufsteigen. Die Stelle war sowohl für Bewerber mit Hochschulabschluss als auch für Bewerber mit Ausbildung ausgeschrieben.

Ich erfülle zwar nicht alle Voraussetzungen, aber anscheinend hat man mich trotzdem genommen, weil es niemanden mit der geforderten Qualifikation gab. Irgendwie dachte ich, gelesen zu haben, dass die Tätigkeit die Eingruppierung bestimmt. Ich meine, die Arbeit mache ich ja trotzdem, nur dann halt für weniger Geld.

Und wenn ich tatsächlich von EG 10 auf 11 hochgestuft werde, verliere ich dann nicht wieder 1 Jahr? Ich wäre ja dann von 10/2 auf 11/2 gestiegen aber bis 11/3 würde es ja wieder dauern.

Langsam klingt das Ganze für mich doch wie ein schlechter Deal. :/

Vielen Dank im Voraus.

Rowhin:
Erstmal ein paar Rückfragen hierzu:


* Ich nehme an, die Tätigkeiten bleiben gleich bei der neuen Stelle und ändern sich nicht, wenn du hochgestuft wirst?
* Innerhalb der Zeit, bevor du in E11 aufsteigst, erwirbst du keine der weiteren Voraussetzungen für die Stelle, die du ansprichst?
Ansonsten gilt generell, und deswegen die Fragen: solange sich die Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich erstmal auch die Eingruppierung nicht. Ausnahmen existieren: Wenn Voraussetzungen in der Person für die Stelle vorliegen — z.B. ein bestimmter Abschluss — , den du anfangs nicht aber später dann doch erfüllst. Dann wirst du zunächst eine EG niedriger eingruppiert, und dann höhergruppiert in die EG, die eigentlich deinen Aufgaben entspricht.

SoulSword:
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Die Tätigkeiten bleiben meines Wissens gleich.
Ich bekomme nur die Erfahrung der neuen Stelle, die sich wahrscheinlich nicht groß ändern wird. Vielleicht bekomme ich noch eine Weiterbildung in dem Bereich, aber das konnte mir niemand garantieren.

Man hat mir das so erklärt: Ich sammle erst einmal in der Position Erfahrung und nach einem Jahr schauen die, ob sie mich mit der neu gewonnenen Erfahrung auf die 11 hochstufen können.

FearOfTheDuck:
Das klingt nach Quark.

Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ändern sich die Aufgaben nicht, ändert sich auch die EG nicht. Erfahrung spielt da keine Rolle.

Zur Eingruppierung bildet sich der AG lediglich eine Rechtsmeinung. Du könntest dir eine eigene Rechtsmeinung zur EG bilden.

Umlauf:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 21.01.2025 18:31 ---Das klingt nach Quark.

Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ändern sich die Aufgaben nicht, ändert sich auch die EG nicht. Erfahrung spielt da keine Rolle.

Zur Eingruppierung bildet sich der AG lediglich eine Rechtsmeinung. Du könntest dir eine eigene Rechtsmeinung zur EG bilden.

--- End quote ---

Natürlich ist es Quark.
Hier wird man mit Hilfe der Prozente bei den Arbeitsprozessen spielen und so die EG steuern.
Quark, aber oft genug so durchgeführt mit die heiligen Kraft des Beamtendenkens.

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