Hallo liebe Mitglieder,
ich habe hier gerade:
"Einstellung
Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet. Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2.
Bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber können auch weitere Berufszeiten anerkannt werden. "
gelesen und wollte mal fragen, wo ich die Regelungen hierzu im TV-L finden kann?
Ich bin seit 2018 bei meinem akt. AG beschäftigt und hatte in der Zeit vers. Tätigkeiten, jeweils mit Neuverträgen. Ich war ununterbrochen beschäftigt.
Mir wurde durch unsere P-Abt. mitgeteilt, dass die Zeiten aus den vorherigen Arbeitsverhältnissen nicht anerkannt werden können, da es sich nicht um eine einschlägige Berufserfahrung handelt.
Ich war er als wiss. MA (E13) in vers. Projekten beschäftigt und bin dann in die Verwaltung (E11) gewechselt.
Aus diesem Grund wurden mir die ersten 4 Beschäftigungen nicht im Rahmen der Stufenlaufzeit anerkannt.
Ich danke euch und sende viele Grüße,
Lorenz