Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vorzeitiger Stufenaufstieg
MoinMoin:
Der Ag kann entscheiden wie er will und du kannst dir einen Ag suchen, der so entscheidet wie du es willst.
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: Lorenz1992 am 21.01.2025 15:16 ---Bzgl. der Ungerechtigkeit denke ich mir, dass jeder Vorgesetze/jede Vorgesetzte so einen vorzeitigen Stufenaufstieg für die Beschäftigten beantragen kann (wenn sie tatsächlich besondere Leistungen erbracht haben)...
--- End quote ---
Nicht kann, könnte. Wenn der AG es zuließe. Lässt er leider augenscheinlich nicht.
Ansonsten teile ich die Meinung von Rowhin. Diese Argumente scheinen eher auf die Unlust der AG hinzudeuten, Leistung tatsächlich bemessen zu wollen.
troubleshooting:
Klassiker...wir haben keine ausdrückliche Anweisung dazu, also tun wir es nicht, denn könnte ja jeder kommen.
Lorenz1992:
Ich danke euch für eure Antworten!
Ich werde mit dem Thema wohl abschliessen. Die Diskussionen darüber stimmen mich auch nicht gerade positiv, es zieht mich ziemlich runter. Ich habe über 2 Jahre eine Reihe von Aufgaben übernommen, die wirklich überdurchschnittlich fordernd waren, die mit einem sehr hohen Maß an Verantwortung verbunden waren, auch mit Wochenendarbeit verbunden waren, die sonst nicht üblich ist usw. In der Zeit gab es für andere Beschäftigte eine Leistungsprämie, die deutlich weniger mit dem Arbeitsgebiet zu tun hatten und ich wurde "vergessen" - so war der Ausdruck. Ich denke, mein Vorgesetzer wollte dies mit dem vorzeitigen Stufenaufstieg etwas ausgleichen.
Naja ein Versuch war es wert.
Liebe Grüße!
FearOfTheDuck:
Naja, für die Erledigung der dir übertragenen Aufgaben hast du doch sicherlich das korrekte Entgelt enthalten, oder? Die Aufgabe selbst hat nix mit der Leistung bei der Erledigung zu tun.
Oder hast du Aufgaben erledigt, die dir nicht von dazu befugtem Personal übertragen gewesen sind?
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