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[SN] Änderung Familienzuschlag bei zwei Beamten Sachsen
yaykap:
Kann meinen Vorgänger nur zustimmen. Die Beihilfe von 90% bekommt nur eine Person, die andere bleibt bei 50%. Die 90% sind dabei bis zum Tod unabhängig ob die Kinder alle über 18 sind.
Da Beamte in Sachsen min. 50% arbeiten müssen, arbeitet ihr beide zusammen min. 100%, d.h. der Familienzuschlag steht euch vollständig zu und ist sinnvoll der Frau zuzuordnen, da sie weniger verdient. Alles so lassen ist bereits die beste Option. Beste Grüße
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