Autor Thema: Teilweise Übernahme einer A10 Tätigkeit  (Read 738 times)

m319478

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Teilweise Übernahme einer A10 Tätigkeit
« am: 21.01.2025 19:20 »
Liebe Community,
demnächst erhöht sich meine Arbeitszeit um 2 Stunden wöchentlich.
Diese sollen nun für den Teil eines Arbeitsplatzes einer ausscheidenden A10-Stelle verwendet werden.
Muss ich diesem zustimmen?
Eigentlich ist es doch paradox?
Wie ist Eure Meinung bzw. was soll ich tun?
Angeblich soll das Ganze nur vorübergehend sein, ca. bis Ende des Jahres.
Lieben Dank für die Hilfe.

FearOfTheDuck

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Antw:Teilweise Übernahme einer A10 Tätigkeit
« Antwort #1 am: 21.01.2025 19:30 »
Was ist paradox?

Erhöhst du deine Stunden in Abstimmung mit dem AG? Wenn ja, ist es logisch, dir dann auch Aufgaben hinzu zu geben.

Rowhin

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Antw:Teilweise Übernahme einer A10 Tätigkeit
« Antwort #2 am: 21.01.2025 19:34 »
Handelt es sich um für dich leistbare Aufgaben?
Entsprechen diese in den Tätigkeitsmerkmalen deiner EG?
Mit welchen zusätzlichen Aufgaben hast du denn in den zwei zusätzlichen Stunden gerechnet, wenn es sich nicht um diese Aufgaben handelt? War etwas anderes mündlich und/oder schriftlich vereinbart?

m319478

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Antw:Teilweise Übernahme einer A10 Tätigkeit
« Antwort #3 am: 21.01.2025 19:40 »
Meine Stunden habe ich von meiner Seite aus aufgestockt und mit Tätigkeiten einer E6-Stelle gerechnet, die auch vorhanden sind und auf mich übertragen werden könnten.
Für mich stellt sich die Frage, ob ich als E6 Aufgaben, die einer A10 zugeordnet sind, übernehmen muss.
Ob ich das leisten kann, kann ich nicht sagen, fühle mich nur gerade etwas überfahren und habe mir Bedenkzeit ausgebeten.