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Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem

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angestellteroed:
Das ist die Info die wir haben, genauer steht da: Im Abrechnungslauf Januar 2025 wurde bei den Tarifbeschäftigten eine falsche Jahreslohnsteuertabelle berücksichtigt.

Wie das sein kann, das fragen wir uns hier auch alle ...

MaLa:

--- Zitat von: angestellteroed am 22.01.2025 12:49 ---Das ist die Info die wir haben, genauer steht da: Im Abrechnungslauf Januar 2025 wurde bei den Tarifbeschäftigten eine falsche Jahreslohnsteuertabelle berücksichtigt.

Wie das sein kann, das fragen wir uns hier auch alle ...

--- End quote ---

Irgendweiner vergessen das Programm von 24 auf 25 zu stellen xD

Schmitti:
Ist allerdings kein Einzelfall. Die Pfälzische Pensionsanstalt hat sich bei Beamten und Versorgungsempfängern im Januar 25 auch "versteuerrechnet", begründet durch "Programmfehler unseres Softwarepartners" und ne Korrektur im Februar angekündigt.

Rentenonkel:
Das Jahressteuergesetz 2024 mit den geänderten Werten wurde erst am 06.12.2024 nach einigem Hin und Her (Stichwort: Zustimmung der CDU nach dem Ampel Aus) im Bundestag beschlossen und verkündet.

Diese Systemänderung musste dann im SAP seitens des jeweiligen Softwarepartners umprogrammiert und neu eingespielt werden. Je nach Partner (manche Behörden programmieren sogar selbst) und Komplexität der SAP Software war eine Umstellung aufgrund der Kürze der Zeit oft technisch nicht rechtzeitig umsetzbar. 

Um die Abrechnungsläufe nicht zu verzögern und eine termingerechte Auszahlung des Lohnes zu ermöglichen wurde in vielen Fällen mit der seit dem 06.12.2024 veralteten Lohnsteuertabelle gerechnet, mit dem Ergebnis, dass zunächst zuviel Lohnsteuer einbehalten wurde, die im nächsten SAP Rechnungslauf allerdings mit den dann angepassten Programmen wieder zurückgefordert und erstattet wird.

Es ist leider oft so, dass die Politik einige Dinge extrem kurzfristig ändert und der Verwaltung kaum Luft bleibt, diese Änderung kurzzeitig umzusetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass es bis zuletzt mehrere Möglichkeiten gibt, wie die Änderungen aussehen könnten, und man somit erst mit dem Umsetzen anfangen kann, wenn das Ganze im Bundesgesetzblatt verkündet wird.

KlammeKassen:

--- Zitat von: Rentenonkel am 22.01.2025 15:56 ---Das Jahressteuergesetz 2024 mit den geänderten Werten wurde erst am 06.12.2024 nach einigem Hin und Her (Stichwort: Zustimmung der CDU nach dem Ampel Aus) im Bundestag beschlossen und verkündet.

Diese Systemänderung musste dann im SAP seitens des jeweiligen Softwarepartners umprogrammiert und neu eingespielt werden. Je nach Partner (manche Behörden programmieren sogar selbst) und Komplexität der SAP Software war eine Umstellung aufgrund der Kürze der Zeit oft technisch nicht rechtzeitig umsetzbar. 

Um die Abrechnungsläufe nicht zu verzögern und eine termingerechte Auszahlung des Lohnes zu ermöglichen wurde in vielen Fällen mit der seit dem 06.12.2024 veralteten Lohnsteuertabelle gerechnet, mit dem Ergebnis, dass zunächst zuviel Lohnsteuer einbehalten wurde, die im nächsten SAP Rechnungslauf allerdings mit den dann angepassten Programmen wieder zurückgefordert und erstattet wird.

Es ist leider oft so, dass die Politik einige Dinge extrem kurzfristig ändert und der Verwaltung kaum Luft bleibt, diese Änderung kurzzeitig umzusetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass es bis zuletzt mehrere Möglichkeiten gibt, wie die Änderungen aussehen könnten, und man somit erst mit dem Umsetzen anfangen kann, wenn das Ganze im Bundesgesetzblatt verkündet wird.

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Die Zeit war sogar noch kürzer, da der Rat dem Gesetzt erst am 20.12.2024 zugestimmt hat; erst dann war also Wirksamkeit gegeben

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