Autor Thema: Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem  (Read 3018 times)

angestellteroed

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Hallo zusammen,

Mir wird im Januar ein um ca. 200 EUR gemindertes Arbeitsentgelt überwiesen, weil die falsche Lohnsteuertabelle in dem Gehaltsabrechnungsprogramm berücksichtigt wurde.
Hab ich hier eine Möglichkeit, den Arbeitgeber zur Zahlung von Verzugszinsen aufzufordern?

Danke für die Rückmeldungen!

Rentenonkel

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Antw:Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem
« Antwort #1 am: 22.01.2025 08:27 »
Der Verzugsschaden sind pro Jahr 6 %. Sollte die Lohnabrechnung im nächsten Monat korrigiert werden, wäre der Schaden 0,5 % von 200 EUR, also genau 1 EUR (in Worten: Ein Euro).

Unabhängig von der Frage, ob es möglich wäre, wäre der Schaden unter 5 EUR und somit derart geringfügig, dass ein "Schaden", der Verzugszinsen rechtfertigen würde, auch objektiv nicht eingetreten sein dürfte.

angestellteroed

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Antw:Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem
« Antwort #2 am: 22.01.2025 08:30 »
Danke für die schnelle Rückmeldung!

Für einen Euro lohnt sich der ganze Aufwand auch gar nicht  ;D

Umlauf

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Antw:Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem
« Antwort #3 am: 22.01.2025 12:16 »
Was heißt hier eigentlich „falsche Lohnsteuertabelle berücksichtigt“?

MaLa

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Antw:Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem
« Antwort #4 am: 22.01.2025 12:46 »
Was heißt hier eigentlich „falsche Lohnsteuertabelle berücksichtigt“?

Ich vermute das die Entgeldtabelle Januar 2024 genutzt wurde, bevor der Sockelsatz um 200€ angehoben worden ist.

angestellteroed

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Antw:Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem
« Antwort #5 am: 22.01.2025 12:49 »
Das ist die Info die wir haben, genauer steht da: Im Abrechnungslauf Januar 2025 wurde bei den Tarifbeschäftigten eine falsche Jahreslohnsteuertabelle berücksichtigt.

Wie das sein kann, das fragen wir uns hier auch alle ...

MaLa

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Antw:Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem
« Antwort #6 am: 22.01.2025 12:59 »
Das ist die Info die wir haben, genauer steht da: Im Abrechnungslauf Januar 2025 wurde bei den Tarifbeschäftigten eine falsche Jahreslohnsteuertabelle berücksichtigt.

Wie das sein kann, das fragen wir uns hier auch alle ...

Irgendweiner vergessen das Programm von 24 auf 25 zu stellen xD

Schmitti

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Antw:Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem
« Antwort #7 am: 22.01.2025 15:40 »
Ist allerdings kein Einzelfall. Die Pfälzische Pensionsanstalt hat sich bei Beamten und Versorgungsempfängern im Januar 25 auch "versteuerrechnet", begründet durch "Programmfehler unseres Softwarepartners" und ne Korrektur im Februar angekündigt.

Rentenonkel

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Antw:Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem
« Antwort #8 am: 22.01.2025 15:56 »
Das Jahressteuergesetz 2024 mit den geänderten Werten wurde erst am 06.12.2024 nach einigem Hin und Her (Stichwort: Zustimmung der CDU nach dem Ampel Aus) im Bundestag beschlossen und verkündet.

Diese Systemänderung musste dann im SAP seitens des jeweiligen Softwarepartners umprogrammiert und neu eingespielt werden. Je nach Partner (manche Behörden programmieren sogar selbst) und Komplexität der SAP Software war eine Umstellung aufgrund der Kürze der Zeit oft technisch nicht rechtzeitig umsetzbar. 

Um die Abrechnungsläufe nicht zu verzögern und eine termingerechte Auszahlung des Lohnes zu ermöglichen wurde in vielen Fällen mit der seit dem 06.12.2024 veralteten Lohnsteuertabelle gerechnet, mit dem Ergebnis, dass zunächst zuviel Lohnsteuer einbehalten wurde, die im nächsten SAP Rechnungslauf allerdings mit den dann angepassten Programmen wieder zurückgefordert und erstattet wird.

Es ist leider oft so, dass die Politik einige Dinge extrem kurzfristig ändert und der Verwaltung kaum Luft bleibt, diese Änderung kurzzeitig umzusetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass es bis zuletzt mehrere Möglichkeiten gibt, wie die Änderungen aussehen könnten, und man somit erst mit dem Umsetzen anfangen kann, wenn das Ganze im Bundesgesetzblatt verkündet wird.

KlammeKassen

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Antw:Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem
« Antwort #9 am: 25.01.2025 11:54 »
Das Jahressteuergesetz 2024 mit den geänderten Werten wurde erst am 06.12.2024 nach einigem Hin und Her (Stichwort: Zustimmung der CDU nach dem Ampel Aus) im Bundestag beschlossen und verkündet.

Diese Systemänderung musste dann im SAP seitens des jeweiligen Softwarepartners umprogrammiert und neu eingespielt werden. Je nach Partner (manche Behörden programmieren sogar selbst) und Komplexität der SAP Software war eine Umstellung aufgrund der Kürze der Zeit oft technisch nicht rechtzeitig umsetzbar. 

Um die Abrechnungsläufe nicht zu verzögern und eine termingerechte Auszahlung des Lohnes zu ermöglichen wurde in vielen Fällen mit der seit dem 06.12.2024 veralteten Lohnsteuertabelle gerechnet, mit dem Ergebnis, dass zunächst zuviel Lohnsteuer einbehalten wurde, die im nächsten SAP Rechnungslauf allerdings mit den dann angepassten Programmen wieder zurückgefordert und erstattet wird.

Es ist leider oft so, dass die Politik einige Dinge extrem kurzfristig ändert und der Verwaltung kaum Luft bleibt, diese Änderung kurzzeitig umzusetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass es bis zuletzt mehrere Möglichkeiten gibt, wie die Änderungen aussehen könnten, und man somit erst mit dem Umsetzen anfangen kann, wenn das Ganze im Bundesgesetzblatt verkündet wird.

Die Zeit war sogar noch kürzer, da der Rat dem Gesetzt erst am 20.12.2024 zugestimmt hat; erst dann war also Wirksamkeit gegeben

Beamter

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Antw:Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem
« Antwort #10 am: 25.01.2025 12:09 »
Viel Text.

Dabei wird ein wirklich wichtiger Punkt einfach überlesen.

Der TE schreibt, ihm wurden 200 Euro zu wenig Arbeitsengelt überwiesen.

Das ist definitiv nicht der Fall. Vielleicht mit einer Lohnsteuertabelle von 1954. Und nein, das ist kein Fakt sondern soll überspitzt den falschen Denkansatz pointieren.

Erst in einem weiteren Post stellt er dann klar, dass er korrekt in seiner Abrechnung auf die aktuelle Problematik der Lohnsteuertabelle hingewiesen wurde. Der Wortlaut wird auch kein Zitat sein und verzehrt daher das Bild.

Eine Klage oder Verzugszinsen sind natürlich völliger Quatsch.

Wie soll, siehe Rentenonkel, der Zahllauf im Januar korrekt gepflegt sein, bei dem zeitlichen Ablauf der Gesetzgebung.

Weiter ist es das Xte Thema hierzu. Ein weiteres wurde gerade erst eröffnet. Lest doch bitte die anderen Themen. Wird super, wenn jeder nach seinem Gehaltszettel ein Thema dazu eröffnet, was im Grundsatz bereits geklärt ist.

Die Admins der Seite schreiben sogar in rot beim Rechner dazu, was das aktuelle Problem ist.

Kannst dir nicht ausdenken…