Autor Thema: §16 Absatz 5, Zulage höherer Lebenshaltungskosten  (Read 592 times)

Florian83

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Hallo,

ich hätte da eine Frage zum §16 Absatz 5 des TV-H

Zitat
(5) 1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung
von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten
kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis
zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigten
mit einem Entgelt der Stufe 1a kann abweichend von Satz 1 ein bis
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zu drei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 3Beschäftigte
mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich
erhalten. 4Die Zulage kann befristet werden. 5Sie ist auch als befristete
Zulage widerruflich.

Wer entscheidet über diese Zulage? Mir geht es um den Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten. Kann man selbst die Prüfung beantragen, oder hab ich als Angestellter überhaupt eine Möglichkeit den Arbeitgeber zu dieser Zulage zu bewegen?

FearOfTheDuck

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Antw:§16 Absatz 5, Zulage höherer Lebenshaltungskosten
« Antwort #1 am: 22.01.2025 09:31 »
Naja, ich glaube nicht, dass dir der AG von sich etwas gibt, was du gerne hättest. Du müsstest also schon mit dem AG darüber verhandeln. Dann entscheidet er darüber, ist eben eine kann-Entscheidung.

MoinMoin

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Antw:§16 Absatz 5, Zulage höherer Lebenshaltungskosten
« Antwort #2 am: 22.01.2025 09:32 »
Der AG entscheidet darüber und er entscheidet auch darüber ob er sich bewegt.
Wie es in eurem Land im Detail geregelt ist weiß ich nicht.

Die  "Zulage höherer Lebenshaltungskosten" habe bisher nur einem Fall kennengelernt, bei dem jemand temporär an einem teueren Wohnort umziehen und arbeiten musste.

Nur weil alle plötzlich unter der Inflation leiden, wird der AG sicherlich keine Zulage gewähren.



Florian83

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Antw:§16 Absatz 5, Zulage höherer Lebenshaltungskosten
« Antwort #3 am: 22.01.2025 10:10 »
Das wäre halt die nächste Frage, was zählt als Ort mit höheren Lebenshaltungskosten. Ist es die individuelle Wohnung, ist es die Region wie Rhein-Main Gebiet, oder ist es doch nur der Stadtkern der Großstadt? Wie ist da Grundlage für die Beurteilung?

MoinMoin

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Antw:§16 Absatz 5, Zulage höherer Lebenshaltungskosten
« Antwort #4 am: 22.01.2025 10:17 »
Diese Zulage Möglichkeit ist genau dafür gedacht, dass man einen Angestellten in hochpreisigen Gegenden (München, FFM etc.) mehr bezahlen könnte, als dem AN der in billige Wohngegenden arbeitet.

Wie und wo der Ag dies als notwendig erachtet ist frei wählbar.
Auch wem er es bedenkt zu geben.