Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfristen nach Übernahme
Capo:
zu §19 muss der Betriebliche Bedarf da sein, wenn nicht können auch kürzere Zeiten Angeboten werden. Wir Bilden halt auch mehr aus als wir brauchen.
Im § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss
und im § 30 Beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit "von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen". Bei Probezeit wäre das ja dann Probezeit +6 Monate, und ohne Probezeit nur 6 Monate Beschäftigungszeit.
Da eine Ausbildung ja keine Beschäftigungszeit (Arbeitsverhältnis) ist und diese als Probezeit Anerkannt wird gelten bei Beschäftigungszeiten bis sechs Monate die Fristen nach §34, so meine Idee.
Fragmon:
--- Zitat von: Rowhin am 22.01.2025 11:49 ---Die Argumentation seitens Personalabteilung dürfte, wenn ich raten müssten, in etwa die folgende sein:
1. Bei Übernahme von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis entfällt die Probezeit (TV-L §2 (4)).
2. Der §30 Abs 4 Satz 2, der eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsschluss während der Probezeit festlegt, findet damit keine Anwendung.
3. Damit gilt §30 Abs 5 Satz 2, und die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
--- End quote ---
Zunächst muss der Ersteller erst einmal nennen, in welchen Bundesland der Fall spielt. § 30 Abs. 4 gilt nur in den alten Bundesländern.
Capo:
Ist in NRW
Capo:
--- Zitat von: Umlauf am 22.01.2025 12:10 ---Strichpunkt Auflösungsvertrag.
Wer seinem fertigen Azubi nur 6 Monate anbieten kann, sollte dem jungen Menschen nicht unnötig Steine in den Weg legen.
--- End quote ---
Bisher haben alle Azubis nach der Ausbildung eine Stelle gefunden und einen Teil konnten wir auch Unbefristet übernehmen. Ich gehe auch davon aus das wir hier auch kurzfristig einen Auflösungsvertrag hinbekommen. Es ist von mir eine Verständnisfrage ob die Aussage der Personalabteilung richtig ist und für den Auszubildenden ein Hinweis für seine Vorstellungsgespräche wann er den für die neue Stelle zur Verfügung stehen könnte.
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