Also wenn es lediglich darum geht, dass man lange krankgeschrieben ist und somit seinen Resturlaub nicht fristgerecht nehmen konnte, verfällt dieser nicht.
Ich bin mir allerdings nicht sicher wie es bei der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand ist. Da braucht man den Urlaub ja nicht und ich denke nicht, dass der Dienstherr diesen Anspruch vergütet.