Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Hälftiger Familienzuschlag Stufe 1, obwohl Ehegatte nicht die Hälfte erreicht

(1/1)

matthew1312:
Liebe Community,

backfrisch aus Berlin:

Bundesbeamtin Vollzeit 41 Stunden. Ehegatte beim Land Berlin in Teilzeit, 50 Prozent.

Verheiratetenzuschlag des Bundes seit jeher zur Hälfte. O. k.

Mit Wirkung zum 01.11.2024 neue Besoldung in Berlin:

Ehegatte erhält keinen "echten" Verheiratetenzuschlag mehr. Sondern eine Ausgleichszulage. Deren Höhe liegt weit unterhalb der Hälfte des Äquivalents aus dem Bund. Und es ist eben auch nur eine Ausgleichszulage.

Hier sollte einschlägig sein:

§ 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG. Rechtsprechung gibt es auch:

Urteil vom 24.09.2013 -,BVerwG 2 C 52.11 ECLI:DE:BVerwG:2013:240913U2C52.11.0, Rn. 8:


--- Zitat ---Das in § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG genannte Tatbestandsmerkmal „in Höhe von mindestens der Hälfte des Höchstbetrages der Stufe 1 des Familienzuschlags“ bezieht sich ausschließlich auf die 3. Alternative der „entsprechenden Leistungen“ (ebenso etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. September 2012 - 1 A 2699/10 - ZBR 2013, 91 <92> m.w.N.).

--- End quote ---

Meine Bezügestelle ist das seit November (!) bekannt.

Dennoch wird weiter munter auf die Hälfte gekürzt. Brutto sind das jeden Monat 85,64 Euro, die fehlen.

Für 2024 ist schon ein Steuerprogressionsschaden entstanden. Wir waren zum Teil in Elternzeit, da hätten 2 x ungekürzter Familienzuschlag der Stufe 1 gutgetan. Wenn dann mal Nachzahlungen kommen, fällt das alles direkt in den Spitzensteuersatz. Nachteil schätze ich auf 30 Euro, und auch das ist ehrlich verdientes Geld.

Meiner Bezügestelle scheint das egal zu sein.

Habt Ihr einen Rat? Aufsichtsbehörde (Habeckressort) einschalten? Anwalt? Personalrat?

Und noch wichtiger:

Jemand hier mit gleichem Sachverhalt? Wie wird das bei Euch gehandhabt? Auch Kürzung durch Bund trotz der Berliner Besonderheit?

Fun fact: Offenbar wartet meine Bezügestelle die Überarbeitung der Beispielsfälle aus der Verwaltungsvorschrift des BMI ab. Derzeit steht da etwas zur Konkurrenz mit Rheinland-Pfalz drin. Für Feinschmecker:

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm

Übrigens sind wir auf Finanzierungssuche. Meine Überzeugung ist, dass jeder Cent im Einkommensnachweis folgenreich ist. Change my mind.

WasWäreWenn:
Hallöchen,

Wir als Besoldungsstelle haben diese Info am 15.01.2025 erhalten. Zu dem Zeitpunkt arbeiteten wir bereits für Februar 2025. Manche warten auf die schriftliche Bestätigung des Landes Berlin in Form einer Vergleichsmitteilung. Andere werden den Sachverhalt aktuell auf Grund der Information des Bezügeempfängers oder Versorgungsempfängers rückwirkend prüfen und anpassen. Ihre Korrektur wird noch folgen.

Wie überall: es ist viel zu tun.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version