Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Hilfe bei Höhergruppierung
mitarbeiter1234tvl:
Folgende Situation:
Ein Vorgesetzter beantragt für eine Mitarbeiterin eine Höhergruppierung (mit entsprechenden höherwertigen Tätigkeiten) zum Tag des tariflich vorgesehenen Stufenaufstiegs. Die zuständige Verwaltung lehnt den Antrag mit der Begründung ab, es handle sich um eine strategische Höhergruppierung, die in Kombination mit dem Stufenaufstieg zu einer überproportionalen Gehaltssteigerung führe. Zudem wird unterstellt, dass eine gezielte Verzögerung der Höhergruppierung erfolgt, um auf diesem Weg eine unangemessene Gehaltssteigerung durchzusetzen. Diese Maßnahme könne daher als als zweckwidrige Verwendung öffentlicher Mittel bewertet werden.
Stimmt das?
troubleshooting:
Teil I: Die strategische Höhergruppierung wurde hier im BL vom zuständigen Ministerium schon vor Jahren untersagt.
Grundsätzlich ist die Höhergruppierung aber mMn zunächst einmal unabhängig vom Stufenaufstieg zu betrachten. Aber dem Ministerium stieß die Praxis sauer auf, dass mit der formellen Übertragung ein paar Monate gewartet wurde, um eben die Stufe mitzunehmen. Insbesondere wurde Wert auf das Dauerthema "Witzaufstieg" 11/4-12/3 gelegt.
Auch deshalb werden für höherwertige Tätigkeiten eigene Stellen geschaffen bzw. vakante Stellen umgeschrieben und dann intern ausgeschrieben, auch wenn klar ist, dass es nur eine Person gibt. Musst halt aufpassen, dass die Ausschreibung nicht in der Witzrubrik am schwarzen Brett landet, wenn diese zu sehr auf eine vorgesehene Person zugeschnitten ist.
Mit der Ausschreibung umgeht man halt den Vorwurf. Aber auch da, ist der Auswahlprozess abgeschlossen, muss die Stelle mit der gefundenen Person besetzt sein, Verzögerungen (evtl. Abwarten eines Aufstiegs) sind ganz böse. Als Folge bewerben sich erfahrene Projektbearbeiter nicht auf Projektleiterstellen.
Tiffy:
--- Zitat von: cyrix42 am 22.01.2025 12:30 ---*) Ist der Höhergruppierungsgewinn [also neues Tabellenentgelt minus altes] geringer als der Garantiebetrag [100€ bei Ziel-EG <=8, 180€ bei Ziel-EG >= 9a], so wird statt des Tabellenentgelts der neuen EG und Stufe das alte gezahlt zuzüglich eines Zuschlags, welcher der kleinere Wert aus
**) dem Garantiebetrag und
**) dem Höhergruppierungsgewinn, welcher bei einer hypothetischen stufengleichen Höhergruppierung entstehen würde,
entspricht.
Beispiel: Der Höhergruppierungsgewinn aus der EG 7/5 in die EG 8/4 beträgt 3.619,58€ - 3588,03€ = 31,02€, also weniger als der Garantiebetrag von 180€.
--- End quote ---
EG 8 als Ziel ist aber <9a, von daher dürften doch die 100 anstatt der 180 € gelten, oder...?
cyrix42:
Ja, völlig richtig. Danke für die Korrektur!
Schinkensandwich:
--- Zitat von: McOldie am 22.01.2025 11:56 ---Hier gibt es einen Rechner zur Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung:
https://jsfiddle.net/qey0g27w/
--- End quote ---
Dem Rechner liegt aber offensichtlich noch eine alte Entgelttabelle (von 2021) zu Grunde.
Besser diesen Rechner nutzen: https://hg-tvl.bplaced.net/
Ich hoffe sehr, dass der auch künftig noch aktualisiert wird. Ich verwende den regelmäßig.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version