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[Allg]Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung - Mindestv.laufzeit und Frist

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JohZi:
Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.06.2024 bei der Debeka versichert. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 18 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Meiner Berechnung zufolge könnte ich also auf "normalem" Wege frühestens zum 30.06.2026 kündigen.

Wenn die PKV die Beiträge erhöht, hat man ja ein Sonderkündigungsrecht.

Frage 1:
Kann man von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn man sich noch in der Mindestvertragslaufzeit befindet?

Frage 2:
Bei dem Sonderkündigungsrecht beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung. Habe ich das richtig verstanden, dass die Kündigung bei der PKV bis zum 28.02.2025 eingehen muss, wenn ich die Änderungsmitteilung am 28.12.2024 erhalten habe?

Ich bedanke mich herzlich vorab!

PushPull:
Das Sonderkündigungsrecht muss natürlich greifen, bevor ein Beitrag erhöht wird. Du kannst also in der Mindestvertragslaufzeit zum Erhöhungstermin kündigen. Oder natürlich innerhalb der Frist aus dem Schreiben, wenn das früher greift.

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