Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Vertragsbeamter
NoRhWe:
Die Beschäftigten in den kommunalen Spitzenverbänden sind bspw. Vertragsbeamte, die wie Beamte von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Dafür gibt es eine gesetzliche Ausnahme. Es wird vertraglich vereinbart, dass die Beschäftigten die gleichen Rechte und Pflichten wie Beamte nach dem LBG haben. Aber in der Tat, sie sind keine echten Beamten und können nicht versetzt werden. Wer also zu einem öff.-rechtl. Dienstherrn wechseln möchte, muss kündigen und dann die Verbeamtung unter den gesetzlichen Voraussetzungen beantragen.
Casa:
--- Zitat ---Wie lassen sich denn die Rechte und Pflichten von Beamten qua Vertrag darstellen? z.B. Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht sind qua Gesetz abschließend geregelt und allenfalls DO-Angestellte bie den BGs und früher KVs würden ein beamtenähnliches Angestelltenverhältnis darsellen.
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Einige kirchliche Angestellte dürften ein entsprechendes Arbeitsverhältnis haben. Wenn ich mich recht erinnere betrifft dies die evangelischen Lehrer in NRW. Weiterhin glaube ich, dass die Direktoren der Max-Planck-Institute sich in mit Beamten vergleichbarem Angestelltenverhältnis befinden. Dann aber Verdienst > Beitragsbemessungsgrenze, vereinbarter Beihilfeanspruch / oder Zahlung höherer PKV-Anteil durch den AG, zusätzliche Alterssicherung und unkündbar sind die Direktoren auch weitgehend.
Oikos:
--- Zitat von: Organisator am 24.01.2025 07:24 ---
--- Zitat von: Oikos am 23.01.2025 20:34 ---
--- Zitat von: Caesar42 am 23.01.2025 16:06 ---Moin, Moin,
ich habe eine Frage zu sog. Vertragsbeamten.
Derzeit bin ich Vertragsbeamter bei einer K.d.ö.R. Mich treibt die Frage um, ob es möglich ist, sich als solcher auf Beamtenstellen bei Kommunen zu bewerben und dann in den "normalen" Beamtenstatus zu wechseln.
Liebe Grüße
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Nicht, dass ich jetzt falsch liege, aber hierbei handelt es sich doch um ein privat-rechtliches Arbeitsverhältnis, bei dem sich die Vertragspartner darauf verständigen, dass Beamtenrecht analog anzuwenden.
Das wäre dann das Modell, was lange Zeit z. B. bei der KGSt angewendet wurde, um Beamte von den Behörden abzuwerben, ohne dass Ihnen besoldungs- und versorgungstechnisch faktisch Nachteile entstehen.
Dennoch ist man an sich kein Beamter, auch kein halber oder so.
Natürlich kann man sich bei einer Kommune auf eine Beamtenstelle bewerben, ob man aber verbeamtet werden kann, hängt davon ab, ob man die beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllt - Vertragsbeamter hin, Vertragsbeamter her.
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Wie lassen sich denn die Rechte und Pflichten von Beamten qua Vertrag darstellen? z.B. Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht sind qua Gesetz abschließend geregelt und allenfalls DO-Angestellte bie den BGs und früher KVs würden ein beamtenähnliches Angestelltenverhältnis darsellen.
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Die KGSt verweist da auf einen Runderlass des Innenministeriums - 31 - 26.06.2002 - 3 - 125/09 vom 06.01.2010.
Quelle: https://kgst.de/karriere-kgst
Casa:
--- Zitat ---Die KGSt verweist da auf einen Runderlass des Innenministeriums - 31 - 26.06.2002 - 3 - 125/09 vom 06.01.2010.
Quelle: https://kgst.de/karriere-kgst
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Danke. Gibt es bezüglich der KV eine vergleichbare Regelung?
Casiopeia1981:
Das Thema ist nicht trivial. um welche Art KdÖR handelt es sich (kommunal, kirchlich oder andere Art)?
Bist Du DO-Angestellter oder hast du ein beamtenrechtsähnliches Anstellungsverhältnis?
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