Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Schließung der Einrichtung - was passiert mit meinem Job?
BAemfr:
--- Zitat von: Organisator am 23.01.2025 16:56 ---
--- Zitat von: BAemfr am 23.01.2025 16:26 ---@Hans1W: Es wird nicht die Abteilung, sondern die gesamte Uni geschlossen.
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Mit wem hast du den Arbeitsvertrag geschlossen? Mit der Universität selber, oder mit dem Land XY, vertreten durch...
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Mit dem Land.
Sjuda:
--- Zitat von: BAemfr am 23.01.2025 16:13 ---(...)
So weit ich weiß, wird man dann normalerweise an eine andere Einrichtung des Landes versetzt. Was, wenn diese sehr weit weg von meinem Wohnort ist? Kann man sich dagegen wehren?
Beste Grüße
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Wie stellst du dir eine Lösung in der Praxis vor, wenn es wohnortnah keine passende Einrichtung gibt?
Organisator:
--- Zitat von: BAemfr am 23.01.2025 20:36 ---
--- Zitat von: Organisator am 23.01.2025 16:56 ---
--- Zitat von: BAemfr am 23.01.2025 16:26 ---@Hans1W: Es wird nicht die Abteilung, sondern die gesamte Uni geschlossen.
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Mit wem hast du den Arbeitsvertrag geschlossen? Mit der Universität selber, oder mit dem Land XY, vertreten durch...
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Mit dem Land.
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Dann ist das wohl eher unproblematisch. Das Land ist dein Arbeitgeber und muss dir erstmal ein anderes, gleichwertiges Beschäftigungsangebot machen. Erst wenn ein im ganzen Land keine gleichwertige Tätigkeit für die gäbe, wäre eine Kündigung denkbar. Das kommt aber nur in besonderen Fällen vor, wenn du z.B. eine ganz spezielle Tätigkeit hättest.
clarion:
Nun, eine*n VFA einigermaßen wohnortnah unterzubringen, wird vermutlich möglich sein. Für eine*n Laborant*in ist das nicht unbedingt der Fall. Wenn Du Angebote nicht annimmst, wird man Dich betriebsbedingt kündigen.
Neulich wurde bei uns in der Gegend ein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft geschlossen. Der Träger hat noch andere Krankenhäuser und hat ein paar Mitarbeiter in eigene Kliniken umgesetzt. Für die übrigen Mitarbeiter, denen alle gekündigt wurde, gab es eine Jobbörse, an der sich Arbeitgeber in der Gegend beteiligen konnten. Da waren viele Krankenhäuser, Altenheime und Arztpraxen, aber auch Gemeinden vertreten, einer der Hausmeister ist z.B. jetzt Hausmeister einer Schule. Die meisten AN haben etwas gefunden, auch mit 60 Jahren plus. Aber einige sind übrig geblieben, die bisher nichts gefunden haben. Einige mussten auch schmerzhafte Abstriche hinnehmen, weil sie nun schlechter bezahlt sind, oder nur einen geringeren Teilzeitanteil als vorher haben.
MoinMoin:
--- Zitat von: nivance am 26.01.2025 03:54 ---wenn deine Universität geschlossen wird, kann es passieren, dass du an eine andere Einrichtung versetzt wirst. Wenn diese weit weg ist, hast du das Recht, gegen die Versetzung zu protestieren. Du solltest dich mit deinem Betriebsrat oder einer Fachanwaltschaft in Verbindung setzen, um deine Rechte zu schützen.
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Mit welchem Erfolg sollte jemand gegen eine Versetzung zu dem nächstgelegenen freien Arbeitsplatz bei einer Betriebsschliessung kündigen können?
Wenn die Auswahl sozial ausgewogen und sachgerecht erfolgt, dann muss man den Besen fressen oder kündigen.
Und ich denke das da der Personalrat mit im Boot sin wird, bei dieser schmerzlichen Umstrukturierung.
Ach ja, wie war das noch mit der Unkündbarkeit und den scheren Arbeitsplätzen im öD??
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