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Einstufung zum Einstieg

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Lennart:
Hallo,

Ich war während meines Studiums 2,5 Jahre als Aushilfskraft im Rahmen eines geringfügig entlohnten Minijobs eingestellt. Mit BA Abschluss werde ich jetzt als Sachbearbeiter mit einer 9a übernommen. Ich bleibe in der gleichen Abteilung und bearbeite weiterhin meine alten Aufgaben.

Ist es möglich, dass ich direkt in eine 9a Stufe 2 einsteigen kann?
Wenn ja, wie müsste ich argumentieren?

Danke.

Organisator:
ja, wäre es. Zu argumentieren wäre, dass dir dein Arbeitgeber förderliche Zeiten anerkennen soll. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht und dies wäre vor Vertragsunterschrift zu verhandeln.

Schinkensandwich:

--- Zitat von: Organisator am 24.01.2025 07:30 ---ja, wäre es. Zu argumentieren wäre, dass dir dein Arbeitgeber förderliche Zeiten anerkennen soll. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht und dies wäre vor Vertragsunterschrift zu verhandeln.

--- End quote ---

Die Stelle müsste aber erst mal ausgeschrieben werden, damit man an sowas wie förderliche Zeiten überhaupt denken kann.

Lennart:
Vielen Dank bis hierhin.

Die Stelle ist ausgeschrieben. Beworben habe ich mich offiziell auch.

Ich hatte gelesen, dass ich als Minijobber keine Anspruch auf eine höhere Stufe stellen kann, da ich vorher kein abgeschlossenes Studium oder Beruf erlernt hatte. Dem ist aber nicht so?

Aber die Möglichkeit besteht also schon, wenn der Arbeitgeber möchte?
Gibts dazu einen Paragrafen oder öffentliche Beispiele?

FearOfTheDuck:
§ 16 Abs. 2 S. 4 TVL

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