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[HB] Familienzuschlag nach Heirat und Unterhaltvorschuss
PaulK:
Hallo,
ich bin Landesbeamter in Bremen (A12) und beabsichtige meine Partnerin, die einen 12-jährigen Sohn hat, zu heiraten. Sie ist Beschäftigte im öD, allerdings keine Beamtin. Sie erhält zudem Unterhaltsvorschuss, da der Kindesvater offenbar keinen Unterhalt zahlen kann.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich nach der Heirat den Familienzuschlag Stufe 1 für das Kind meiner Partnerin erhalten werde und der Unterhaltsvorschuss zugleich entfällt?
Ferner beabsichtigen wir, den Kindesvater auf Unterhalt zu verklagen. Sollte die Klage erfolgreich sein und er muss zukünftig Unterhalt für das Kind zahlen, welche Auswirkungen hätte dies auf den Familienzuschlag? Gibt es überhaupt Auswirkungen?
Ich bedanke mich im Voraus.
Paul
Rentenonkel:
Zu Frage 1: ja
Zu Frage 2: gar keinen, nur etwaiger Unterhaltsanspruch der Mutter gegenüber dem Kindesvater würde wegfallen
Zu Frage 3: nein
ergänzender Hinweis: Durch den Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes war das bisher in der Pflicht, den Kindesunterhalt vom Kindesvater zurück zu fordern. Wenn das bisher dem Jugendamt nicht gelungen war, scheint es wenig wahrscheinlich, dass Euch das gelingen wird. Vor dem Versuch, Unterhalt einzufordern, würde ich an Eurer Stelle mal Akteneinsicht bei der Unterhaltsvorschusskasse beantragen und schauen, was da schon gelaufen ist, bevor man Zeit und Geld in ein wenig erfolgversprechendes Projekt steckt ;)
JanJay:
Ansonsten besteht ja noch die Möglichkeit der kostenfreien Einrichtung einer Beistandschaft. Die sitzen im Regelfall in der selben Abteilung wie die Unterhaltsvorschusskasse oder sind teilweise auch für beides zuständig...dort einmal anzurufen wäre sicher der einfachste Weg.
Viel Erfolg von jemandem, den es auch so getroffen hat und der bis heute keinen Unterhalt für seine Stiefkinder sieht;)
PaulK:
Hallo und vielen Dank für Eure Antworten, die mir geholfen haben.
Uns ist bekannt, dass der KV bereits Raten an die Unterhaltsvorschussstelle zahlt. Uns ist ebenfalls bekannt, dass der KV für sein anderes Kind (von einer anderen Mutter) ebenfalls Unterhalt zahlt. Das Jugendamt prüft zwar im Rahmen der Möglichkeiten, aber mehr oder weniger sehr oberflächlich. Der KV scheint mir aber nicht zahlungsunfähig zu sein.
Wir haben eine sehr gute Rechtsschutzversicherung, die solche Angelegenheiten abdeckt. Also zu verlieren haben wir sowieso nichts :)
Casa:
Hinsichtlich der Rückforderung erhält das Kind keine Akteneinsicht. Es handelt sich weder um ein Verwaltungsverfahren, noch ist die Kind Beteiligter. Die Rückforderung betrifft allein die UV-Kasse und den Unterhaltspflichtigen.
Es besteht steht wahrscheinlich ein Unterhaltstitel. Dieser kann die Kind als Partei beinhalten oder die UV-Kasse. Im letzteren Fall kann der Titel auf das Kind umgeschrieben und anschließend kann vollstreckt werden. Nach dem Titel kann bei der UV-Kasse gefragt werden.
Dass er Raten an die UV-Kasse zahlt, aber weiterhin UV geleistet wird, ist seltsam. Laufender Unterhalt hat Vorrang vor Schuldentilgung. Es macht auch keinen Sinn Rückstände zu begleichen, wenn neue Unterhaltsschulden hinzu kommen.
Da das Kind hier privilegiert ist, sehe ich nicht, warum nur das andere Kind Unterhalt erhalten sollte. Bei gleicher Rangstufe - hier die Höchste - müssen die verfügbaren Mittel auf beide Kinder aufgeteilt werden. Sollte das andere Kind nicht privilegiert sein, geht das privilegierte Kind hier vor und erhält zuerst Unterhalt.
Das Nutzen der Rechtsschutzversicherung sollte man sich für einen Fall aufheben, bei dem es notwendig ist. Mit der Beistandschaft und dem wahrscheinlich vorhandenen Titel ist die Beauftragung eines RA unnötig.
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