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Bewerbung interne Stellenausschreibung von EG 6 auf 9a

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blondie:

--- Zitat von: Mrs G am 29.01.2025 11:29 ---Mir erschließt sich das Ganze leider auch nicht.
Und "gängige Praxis" ist für mich nicht nachvollziehbar...
Gibt es in Niedersachsen eine Vereinbarung, Rechtssprechung o.ä. zur höhengleichen Umsetzung?
Nur weil es gängige Praxis ist und schon immer so gemacht wurde, heißt ja nicht das es auch richtig ist.
Für mich widerspricht das 1. der Bestenauslese und 2. auch der Nachwuchsförderung.

--- End quote ---
Dazu gibt es mehrere Gerichtsurteile. Gängige Praxis war als Wort schlecht gewählt von mir.

troubleshooting:
An sich ein Fall für eine Konkurrentenklage (nach Widerspruch).

Es wurde offensichtlich eine Bewerbungsverfahren durchgezogen. Wenn als Eignungskriterium in der Ausschreibung nicht Personen unterhalb der 9a ausgeschlossen sind oder eine ausdrückliche Bevorzugung von Personen, die bereits die 9a haben (Begründung?) enthalten ist, kann sich darauf im Nachhinein nicht darauf berufen werden.

Es gilt im Auswahlverfahren u.a. das Transparenzgebot. Heißt, alle Auswahlkriterien sind vorher bekannt zu geben und es darf auch nur anhand dieser bewertet werden (Bestenauslese). Das Vorgehen, Bewerber a hat schon die EG-Gruppe und ist deshalb besser geeignet passt da für mich nicht.

Mrs G:

--- Zitat von: blondie am 31.01.2025 11:25 ---Dazu gibt es mehrere Gerichtsurteile. Gängige Praxis war als Wort schlecht gewählt von mir.

--- End quote ---

Habe leider kein vergleichbares gefunden....magst Du mir Az. dazu nennen?

blondie:
https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/konkurrentenschutz/auswahlgespraeche_bei_befoerderungsauswahl.htm

hier steht einiges zum Thema, auch wenn hier Beamte das Thema sind. Aber der Grundsatz ist gleich

MoinMoin:

--- Zitat von: blondie am 03.02.2025 15:45 ---https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/konkurrentenschutz/auswahlgespraeche_bei_befoerderungsauswahl.htm

hier steht einiges zum Thema, auch wenn hier Beamte das Thema sind. Aber der Grundsatz ist gleich

--- End quote ---
Nein, der Grundsatz ist Grund verschieden

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