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Bewerbung interne Stellenausschreibung von EG 6 auf 9a
blondie:
--- Zitat von: Werner1234 am 23.01.2025 20:18 ---Moin in die Runde,
Ich habe mich auf eine interne Stellenausschreibung als Teamleiter beworben. Ich bin jetzt in EG 6 und würde dann in EG 9a kommen.
Es gab mehrere Bewerber aus er EG 6 und einen aus der EG 9a.
Bewerbungsgespräche wurden geführt und im Nachhinein heißt es, das der Bewerber der bereits in der EG 9a ist und nur den Bereich wechseln möchte bevorzugt werden muss. Somit bekommt er die Stelle, ohne Abhängigkeit von den Gesprächen. Gibt es so eine Regelung?
--- End quote ---
Bei uns ist das gängige Praxis. Ich denke wir beide arbeiten im gleichen Bereich.
Und es tatsächlich wie eine höhengleiche Umsetzung zu sehen. Jemand der schon längere Zeit ein Team geleitet hat, kann nicht vergleichbar sein mit einem Kollegen ohne Teamleitung.
troubleshooting:
Wenn eine Umsetzung eines interessierten Bewerbers reicht, kann man sich aber auch gleich die Vorstellungsgespräche sparen.
blondie:
Da stimme ich dir zu. Im Fall von Werner wurde vermutlich übersehen, dass ein Bewerber schon Teamleiter ist und entsprechend auf die Stelle umzusetzen ist.
Mrs G:
Mir erschließt sich das Ganze leider auch nicht.
Und "gängige Praxis" ist für mich nicht nachvollziehbar...
Gibt es in Niedersachsen eine Vereinbarung, Rechtssprechung o.ä. zur höhengleichen Umsetzung?
Nur weil es gängige Praxis ist und schon immer so gemacht wurde, heißt ja nicht das es auch richtig ist.
Für mich widerspricht das 1. der Bestenauslese und 2. auch der Nachwuchsförderung.
Fragmon:
--- Zitat von: Mrs G am 29.01.2025 11:29 ---Mir erschließt sich das Ganze leider auch nicht.
Und "gängige Praxis" ist für mich nicht nachvollziehbar...
Gibt es in Niedersachsen eine Vereinbarung, Rechtssprechung o.ä. zur höhengleichen Umsetzung?
Nur weil es gängige Praxis ist und schon immer so gemacht wurde, heißt ja nicht das es auch richtig ist.
Für mich widerspricht das 1. der Bestenauslese und 2. auch der Nachwuchsförderung.
--- End quote ---
Eine rechtliche Grundlage gibt es nicht. Man nutzt diese Art "Umsetzung" eigentlich nur, um Ausschreibungsverfahren zu sparen. Ob es ein Grund ist, ein Auswahlverfahren abzubrechen ist fraglich. Der Abbruch ist m.E gerichtlich überprüfbar.
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