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VKA Fachkräfte-RL

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HRler:
Hallo zusammen,

durch die VKA Fachkräfte-RL hat der AG ja die Möglichkeit eine Zulage zu zahlen um Mitarbeiter zu binden.
Aus AG-Sicht tun wir uns allerdings ein bisschen schwer diesen Schritt zu gehen.

Insbesondere stellt sich für uns die Frage, ob der BR hier ein Informations- oder Mitbestimmungsrecht hat. In der Vergangenheit hatten wir schon häufiger Diskussionen darüber, dass wenn eine Person diese Zulage bekommen soll, der BR schnell sagt, dass dann ja alle Personen mit ähnlichem Tätigkeitsprofil diese Zulage zusteht.

Außerdem macht sowas dann immer schnell die Runde (manchmal komisch, wie solche Informationen sich verbreiten). Da wäre es schöner, wenn nur ein kleiner Kreis von der Gewährung der Zulage weiß.


Wie läuft das bei euch? Wird immer der BR einbezogen?

Gruß,

Mats

Kyuss:
Man könnte das Problem des ungesteuerten Informationsflusses, im Falle einer gewährten Zulage gem. der Fahckräfterichtlinie, durch etwaige Verschwiegenheitserklärungen lösen. Das ist bei einigen AG im öD durchaus üblich.

HRler:
Ich hab manchmal nicht das Gefühl, dass das von MA weiterkommuniziert wird, sondern über den BR. Deswegen ist für mich eher die Frage, ob der BR bei der Fachkräftezulage überhaupt in Kenntnis gesetzt werden muss.

Gruß,

Mats

Kyuss:
Der BR ist ebenfalls, über alle Belange seiner Tätigkeit, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Beteiligung des BR ist sicherlich notwendig. Siehe Haufeartikel und Verweis auf Paragraph 87 Abs. 1 BetrVG.

Link: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/zulagen-mitbestimmung-des-betriebsrats-bei-uebertariflichen-und-aussertariflichen-zulagen_idesk_PI42323_HI12417179.html

HRler:
Vielen Dank für den Link. Ich verstehe es dort aber so, dass es um Zulagen geht, die allgemeineren Charakter haben (bspw. Beauftragungen wie Datenschutz, Brandschutz, usw. werden mit 500€ vergütet) Hierbei handelt es sich um eine Regelung für alle. Dementsprechend ist der BR einzubinden.
Die Fachkräfte-Zulage folgt aber keinen allgemeinen Regelungen. Vielmehr wird individuell nach Stelle und Bewerber entschieden, ob es eine Zulage geben und wie hoch die Zulage sein soll. Deswegen würde ich, mit meinem laienhaften Verständnis ;) sagen, dass der verlinkte Artikel nur bedingt passt.
Bin aber für jede Korrektur meines Verständnisses dankbar :)

Gruß,

Matthias

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