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VKA Fachkräfte-RL

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MoinMoin:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 25.01.2025 10:05 ---Er hat ja explizit von einem Betriebsrat gesprochen, daher sind Ausführungen zum Personalvertretungsrecht für ihn wahrscheinlich irrelevant.

--- End quote ---
Richtig. Und ich hoffe, dass er auch einen Betriebsrat und keinen Personalrat hat, erfahrungsgemäß kommen da einige Menschen durcheinander.

Gibt es eigentlich bei Betriebsräte auch Länderspezifische Regelungen oder gilt da eine Bundeseinheitliche Regelung?

HRler:
Ist auf jeden Fall ein Betriebsrat ;) Aber ich kann mir auch vorstellen, dass es da den ein oder andern gibt, der Begriffe verwechselt oder der meint, dass das das gleiche ist.

Für die Zusammenarbeit zwischen AG und BR gilt in erster Linie das BetrVG. Länderspezifische Regelungen sind mir sonst erstmal keine bekannt bei uns in NRW.

Ich denke, das Thema ist gelöst: Solang individuell und nicht auf grund allgemeiner Regelungen angewendet, gibt es bei der Vergabe solcher Zulagen keine Informationspflicht und auch kein Mitbestimmungsrecht des BR.

Vielen Dank nochmal für eure Unterstützung.

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