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VKA Fachkräfte-RL

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HRler:
Hab hier ein interessantes Dokument gefunden: https://www.kav-nw.de/kavnwGips/KAV-NW/kav-nw.de/Mitgliederinfo/Chef-Newsletter/ChefNL-29-15-NL-104-15-Verlaengerung-der-Geltungsdauer-der-IT-Richtlinie/Anlage-2-zu-ChefNL-29-15-NL-104-15.pdf

Dort heißt es unter 5. Mitbestimmung:

Bei der Gewährung der IT-Fachkräftezulage hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1
Nr. 10 BetrVG unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Lohngestaltung nur
dann mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber über den konkreten Einzelfall hin-
aus die IT-Fachkräftezulage nach einem generalisierenden System einräumen
würde (vgl. BAG, Urteil vom 11. Januar 2011 – 1 AZR 310/09 –). Entsprechen-
des gilt gem. § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 LPVG NRW (Entgeltgestaltung innerhalb der
Dienststelle) für die Mitbestimmung des Personalrates.

MoinMoin:

--- Zitat von: HRler am 24.01.2025 14:38 ---Ich hab manchmal nicht das Gefühl, dass das von MA weiterkommuniziert wird, sondern über den BR. Deswegen ist für mich eher die Frage, ob der BR bei der Fachkräftezulage überhaupt in Kenntnis gesetzt werden muss.

Gruß,

Mats

--- End quote ---
Kommt drauf an in NI sind mW Zulagen in der NPersVG als  Mitbestimmung drin.

Und natürlich dürfen diese Mitglieder nichts davon nach aussen tragen, sie machen sich also strafbar, wenn sie plaudern.

Und eine Zulage ablehnen, mit der Begründung, dann müsste es alle bekommen, kann der AG getrost ignorieren, wenn er ausreichend formal begründet, warum der eine es bekommt.
Denn ähnliches Profil ist nicht identisch .

TVOEDAnwender:
Solange die FK Zulage nur individuell gezahlt wird (und nicht nach einer innerbetrieblichen Regelung) besteht kein Mitbestimmungs- und Informationsrecht:

Zulagen: Mitbestimmung des Betriebsrats bei übertariflichen und außertariflichen Zulagen | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe https://search.app/jajmSrXHosQYhoS98

MoinMoin:
Wie gesagt, es hängt von der anzuwendenden gesetzlichen Regelung ab.
In NI ist ein PR in der MitbestimmungAuch bei. Einzelfall. Wo anders oder beim BR kann es anders aussehen.

TVOEDAnwender:
Er hat ja explizit von einem Betriebsrat gesprochen, daher sind Ausführungen zum Personalvertretungsrecht für ihn wahrscheinlich irrelevant.

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