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Stellenausschreibung - richtige Formulierung vs Eingruppierung
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Onza:
Moin!
Für meinen Bereich (Baubetrieb in Niedersachsen) muss eine Stelle ausgeschrieben werden. Ich mache meine Frage am Beispiel "Maschinenführer auf dem Baubetrieb" fest.
Also - wir suchen einen Maschinenführer. Der potentielle Bewerber soll, wie der Vorgänger, nach meiner Einschätzung die EG 5 erhalten. Er soll über Berufserfahrung in dem Bereich verfügen sowie über die erforderlichen Qualifikationsnachweise (vergleichbar mit einen Führerschein). Soweit so gut.
Nun wird im Ausschreibungstext auch Bezug auf mögliche Berufe genommen, die sich für eine Bewerbung eignen könnten. Z. G. Straßenbauer, GaLa-Bauer, Landwirte usw. Ich sehe die genannten Berufe lediglich als eine Beispielhafte Aufzählung. Für mich stehen sie gleichwertig nebeneinander.
Unsere Personalabteilung verlangt nun aber, dass wir uns auf einen Beruf festlegen, der gewünscht wird. Dies hätte dann zur Folge, dass ein sehr guter Bewerber, der leider einen anderen der genannten Berufe erlernt hat, automatisch eine EG niedriger erhalten würde. Diese Regelung finde ich sehr demotivierend für Mitarbeiter.
Wie kann ich klug agieren?
BAT:
Im Grunde, das Personalamt von dieser Voraussetzung abzubringen, die ja - wie du schon schreibst - Unsinn ist.
Zwei Möglichkeiten, wenn sie es nicht einsehen:
- den Beruf nehmen, der am nächsten dran ist (GaLa vlt.?)
- als Voraussetzungen eine "handwerkliche Ausbildung" nehmen
Eingruppierungen sollte man natürlich immer mal wieder überprüfen. Zu oft gilt, "das war schon immer so".
SamFisher:
--- Zitat von: Onza am 24.01.2025 11:32 ---Unsere Personalabteilung verlangt nun aber, dass wir uns auf einen Beruf festlegen, der gewünscht wird. Dies hätte dann zur Folge, dass ein sehr guter Bewerber, der leider einen anderen der genannten Berufe erlernt hat, automatisch eine EG niedriger erhalten würde. Diese Regelung finde ich sehr demotivierend für Mitarbeiter.
--- End quote ---
Schlimmer! Wenn eine bestimmte Ausbildung als zwingendes Formalkriterium in der Ausschreibung steht, dürft ihr diesen Bewerber gar nicht einstellen bzw. u.U. nicht mal einladen.
Dieser Wunsch kommt meist aus einer überforderten Personalabteilung, die am liebsten 100% wasserdichte Vorgänge haben will. Und es fehlt dort das Verständnis, dass es Tätigkeiten gibt, für diese sich mehrere Berufe qualifizieren und die persönlichen Erfahrungen noch wichtiger sind, als die Ausbildung.
Immer wieder ein Problem in der IT, wo jemand mit 30 Jahren Berufserfahrung aber der falschen Ausbildung schlechter angesehen wird, als jemand der vor 30 Jahren mal eine IT-Ausbildung machte und dann aber nichts mehr mit IT am Hut hatte. Gute PA können dank Fachkräftemangel mittlerweile damit umgehen, schlechte stellen dann solche Anforderungen.
Ein mögliches Vorgehen: Führt ein Verfahren durch und lasst es scheitern. Und das Scheitern ist dann die Begründung, beim nächsten Verfahren den Kreis weiter zu öffnen.
ElBarto:
Lasst den Beruf weg.
Erfahrung und "Führerschein" für die jeweiligen Fahrzeuge sowie Führerschein für die Straße.
MoinMoin:
--- Zitat von: Onza am 24.01.2025 11:32 ---Moin!
Für meinen Bereich (Baubetrieb in Niedersachsen) muss eine Stelle ausgeschrieben werden. Ich mache meine Frage am Beispiel "Maschinenführer auf dem Baubetrieb" fest.
Also - wir suchen einen Maschinenführer. Der potentielle Bewerber soll, wie der Vorgänger, nach meiner Einschätzung die EG 5 erhalten. Er soll über Berufserfahrung in dem Bereich verfügen sowie über die erforderlichen Qualifikationsnachweise (vergleichbar mit einen Führerschein). Soweit so gut.
Nun wird im Ausschreibungstext auch Bezug auf mögliche Berufe genommen, die sich für eine Bewerbung eignen könnten. Z. G. Straßenbauer, GaLa-Bauer, Landwirte usw. Ich sehe die genannten Berufe lediglich als eine Beispielhafte Aufzählung. Für mich stehen sie gleichwertig nebeneinander.
Unsere Personalabteilung verlangt nun aber, dass wir uns auf einen Beruf festlegen, der gewünscht wird. Dies hätte dann zur Folge, dass ein sehr guter Bewerber, der leider einen anderen der genannten Berufe erlernt hat, automatisch eine EG niedriger erhalten würde. Diese Regelung finde ich sehr demotivierend für Mitarbeiter.
Wie kann ich klug agieren?
--- End quote ---
Der Personalabteilung klar machen, dass die Berufsbezeichnungen nur exemplarisch sind und da ein wie z.B. davor steht.
Der Personalabteilung klar machen, dass man nicht eine Berufsbezeichnung nennen kann, die man als Voraussetzung ansieht.
Der Personalabteilung klar machen, dass, wenn sie von der Forderung nicht abrücken, die PA 10 Stellenausschreibungen machen muss für diese Stelle, damit man alle potentielle geeigneten Kandidaten erreicht.
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