Kann sein, eventuell hat er zu mir gesagt. Ja, er war etwas genervt. Ja, gab es, ein oder zwei mal.
Wenn das Gegenüber sagt, ich möchte keine Komplimente, Blumen, Flirts, Einladungen zum Essen oder private Gespräche mit dir, ist das zu respektieren.
Spätestens nach der ersten Ablehnung wäre das eigene Verhalten anzupassen. Das gilt ganz besonders, wenn die dienstliche Telefonnummer des Gegenüber für die Avancen genutzt wird.
Mit dem Verhalten bewegt man sich außerdem im Bereich der sexuellen Belästigung, wenn auch
nicht im strafrechtlichen Sinne. Derartiges Verhalten hat in einem professionellen Umfeld bzw. auf der Arbeit / im Kontext zur Arbeit (Diensthandy) nichts verloren. Im privaten Bereich freilich auch nicht.
Da die 1-2 "Nein" keine Wirkung gezeigt haben, halte ich im Falle hier eine Abmahnung für notwendig und materiell rechtmäßig.