Und ewig grüßt das "alte-Frage-Tier"......
Dienstabbruch wegen Dienstunfähigkeit = voller Arbeitstag (mit plus - minus null Minuten)
Erst der nächste Tag, wo man gar nicht arbeitet, gilt als erste Krankentag.
Dienstag Abbruch, dann Mittwoch, Donnerstag und Freitag (3 Tage, ohne Attest) AU zulässig.
[ab Samstag dann wieder gesund und ab Montag wieder zur Arbeit]
Besonderheit:
Ist Freitag der erste richtige AU-Tag und geht bis einschl- Montag, sind das vier Tage und du bräuchtest ein Attest.
(Samstag und Sonntag zählen also als AU-Tage mit, wenn die AU bis Montag inkl. oder länger geht)