Nach mehreren Jahren Wiederspruch bzgl. der amtsangemessenen Alimentation in Sachsen habe ich die Tage den Ablehnungsbescheid von meinem Dienstherrn (Kommune) bekommen.

Dies obwohl u.a. gebeten wurde den Wiederspruch ruhend zu stellen bis eine höchstrichterliche Entscheidung gefallen ist.
Somit läuft die 4 Wochenfrist zum einreichen einer entsprechenden Klage.
Würdigung sieht anders aus.
Git es noch mehrere Ablehnungsbescheide in Sachsen oder ist es ein Einzelfall (z.b. vom Land o.a.)?