Autor Thema: rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024  (Read 5214 times)

websgeisti

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Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
« Antwort #15 am: 27.02.2025 10:01 »
Das ist Quatsch, denn ich bin Angestellter und meine Bezüge für Februar waren zu dem Zeitpunkt bereits verbucht, als ich hier meine Anfrage geschrieben habe.

Also ich hab jetzt extra nochmal nachgeschaut wann die Bankdaten für die Gehaltszahlungen 02/2025 ausgeführt werden. Bei uns im LfF steht da der 27.02.2025 (also heute). Demzufolge kann (sofern die Bank die Wertstellungsdaten ignoriert) frühestens heute Nachmittag gutgeschrieben werden oder ansonsten morgen, am 28.02.2025.

Meine Vermutung ist daher du beziehst dich auf die Januar-Abrechnung und bezeichnest diese als Februar-Abrechnung. Oder es war eine Abschlagszahlung.
Außerdem empfiehlt sich eine Umstellung auf die digitale Zustellung von Bezügedokumenten, damit die Zustellung eher erfolgt. Vermutlich sind da auch ein paar Mahnschreiben versandt worden.
« Last Edit: 27.02.2025 10:11 von websgeisti »

Zinc

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Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
« Antwort #16 am: 27.02.2025 12:53 »
Das ist Quatsch, denn ich bin Angestellter und meine Bezüge für Februar waren zu dem Zeitpunkt bereits verbucht, als ich hier meine Anfrage geschrieben habe.

Also ich hab jetzt extra nochmal nachgeschaut wann die Bankdaten für die Gehaltszahlungen 02/2025 ausgeführt werden. Bei uns im LfF steht da der 27.02.2025 (also heute). Demzufolge kann (sofern die Bank die Wertstellungsdaten ignoriert) frühestens heute Nachmittag gutgeschrieben werden oder ansonsten morgen, am 28.02.2025.

Meine Vermutung ist daher du beziehst dich auf die Januar-Abrechnung und bezeichnest diese als Februar-Abrechnung. Oder es war eine Abschlagszahlung.
Außerdem empfiehlt sich eine Umstellung auf die digitale Zustellung von Bezügedokumenten, damit die Zustellung eher erfolgt. Vermutlich sind da auch ein paar Mahnschreiben versandt worden.

Du stehst scheinbar auf dem Schlauch. Wie schon mehrfach erwähnt, geht es um die Februarabrechnung, meine Januarabrechnung habe ich natürlich Mitte/Ende Januar erhalten. Das steht ja sogar in der Überweisung drin, dass es für Februar ist.

websgeisti

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Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
« Antwort #17 am: 27.02.2025 17:41 »
Du stehst scheinbar auf dem Schlauch. Wie schon mehrfach erwähnt, geht es um die Februarabrechnung, meine Januarabrechnung habe ich natürlich Mitte/Ende Januar erhalten. Das steht ja sogar in der Überweisung drin, dass es für Februar ist.

Dann ist es offenbar ein manuell (zu früh) angewiesener Abschlag. Denn die normalen Gehaltszahlungen gehen erst heute raus und sind spätestens morgen gutgeschrieben. Als SB kann man auch einen Verwendungszweck eingeben, der so aussieht:
„BEZUEGE F. DEINEPERSONALNR/202502 708DEINEPERSONALNR8 STOK B ORGNR“

Alles andere würde mich stark verwundern. Und ich mache den Job seit einigen Jahren schon. Aber ohne Gehaltsabrechnung ist es schwierig zu beurteilen. Ich mache beispielsweise gerne Bankrückrufe, wenn sich eine höhere Forderung ergeben hat, um diese zu verrechnen. Und die Restsumme weise ich dann mit einem „normalen Verwendungszweck“ wie oben beschrieben an. 

Die Gehaltsabrechnungen für den Monat 02/2025 sind auf jeden Fall digital um den 18.02.2025 herum rausgegangen. Per Post dauert das immer ewig. Und digitale Zustellung ist ja auch Pflicht geworden. Wer das noch nicht gemacht hat bekommt noch ca. 1x ein Mahnschreiben und dann wird man sehen was passiert. Härtefallanträge scheinen fast immer abgelehnt zu werden, was ich so mitbekomme.
« Last Edit: 27.02.2025 17:56 von websgeisti »

Umlauf

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Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
« Antwort #18 am: 27.02.2025 19:41 »
Die persönlichen Verhältnisse bitte nicht für allgemein gültig erklären.
Bei mir gibt es keine Pflicht der digitalen Zustellung. Bevor dieses Modul für unsere Behörde eingerichtet wird, sind noch 2 andere Module dran.

Zinc

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Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
« Antwort #19 am: 28.02.2025 09:38 »
Bei uns gibt es weder die Pflicht der digitalen Zustellung noch haben wir überhaupt die Möglichkeit dazu. Ich wäre froh darüber. Da tickt wohl jedes Bundesland anders.

websgeisti

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Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
« Antwort #20 am: 28.02.2025 10:25 »
Bei uns gibt es weder die Pflicht der digitalen Zustellung noch haben wir überhaupt die Möglichkeit dazu. Ich wäre froh darüber. Da tickt wohl jedes Bundesland anders.

Bei Beschäftigten im Freistaat Bayern besteht seit Herbst 2024 ca. die Pflicht zum digitalen Erhalt der Bezügedokumente. Ausnahmen bestehen nur bei Körperschaften oder gewissen Härtefällen (auf Antrag).

Lämpel

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Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
« Antwort #21 am: 28.02.2025 14:36 »
Bei Beschäftigten im Freistaat Bayern besteht seit Herbst 2024 ca. die Pflicht zum digitalen Erhalt der Bezügedokumente.

In NRW scheint das technisch bislang nicht möglich zu sein. Die postalischen Mitteilungen sind laut Auskunft der Finanzverwaltung allerdings "aus Gründen des schonenden Umgangs mit den Papierressourcen doppelseitig bedruckt", vielleicht ist das ja schon das Höchste der Gefühle.

websgeisti

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Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
« Antwort #22 am: 28.02.2025 19:05 »
In NRW scheint das technisch bislang nicht möglich zu sein. Die postalischen Mitteilungen sind laut Auskunft der Finanzverwaltung allerdings "aus Gründen des schonenden Umgangs mit den Papierressourcen doppelseitig bedruckt", vielleicht ist das ja schon das Höchste der Gefühle.

Ja, wir in Bayern sind was das angeht sehr weit. Die digitale Zustellung von Dokumenten geht schon seit bald 10 Jahren und seit letztem Jahr können Beschäftigte viele Formulare (z.B. Änderung Kontoverbindung, neue Adresse, VL) digital im Mitarbeiterportal ausfüllen und darüber uns verschlüsselt zusenden. Papierbescheinigungen und Nachweise können ebenso dort hochgeladen werden und es landet sofort beim zuständigen Bezügesachbearbeiter.

Saciel

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Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
« Antwort #23 am: 28.02.2025 20:13 »
Also ich bin in Sachsen, bei mir wurde das Gehalt vom Februar am 26.02. gebucht und ich erhielt den Brief hinterher (wie üblich).

Bei mir gibt es etwa 73 € Differenz zwischen dem Rechner und der Abrechnung, die ich erhalten habe (E13 St. 4), auch nur weil der Rechner seit Mittwoch nachkorrigiert hat.

Erklären kann ich mir diese Differenz allerdings nicht, aus der Abrechnung werde ich auch nicht schlauer, dort ist eigentlich alles niedriger als beim Rechner eingeschätzt. Nur der AN-Beitrag zur PV ist etwas höher als im Rechner, aber nicht so stark.


Zinc

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« Antwort #24 am: 01.03.2025 11:22 »
Also ich bin in Sachsen, bei mir wurde das Gehalt vom Februar am 26.02. gebucht und ich erhielt den Brief hinterher (wie üblich).

Bei mir gibt es etwa 73 € Differenz zwischen dem Rechner und der Abrechnung, die ich erhalten habe (E13 St. 4), auch nur weil der Rechner seit Mittwoch nachkorrigiert hat.

Erklären kann ich mir diese Differenz allerdings nicht, aus der Abrechnung werde ich auch nicht schlauer, dort ist eigentlich alles niedriger als beim Rechner eingeschätzt. Nur der AN-Beitrag zur PV ist etwas höher als im Rechner, aber nicht so stark.

Ist bei uns hier auch allen so, der Rechner gibt falsche Werte wieder, da liegen wohl einige falsche Parameter vor.

websgeisti

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« Antwort #25 am: 01.03.2025 12:19 »
Ist bei uns hier auch allen so, der Rechner gibt falsche Werte wieder, da liegen wohl einige falsche Parameter vor.

Das ist unschön, denn wir in der Bezügestelle verweisen immer auf den Öffentlichen Dienstrechner. In der Vergangenheit war es nämlich so, dass du dann neben der regulären Arbeit noch oben drauf sehr viele Anfragen hattest wie „Können Sie mir meine Bezüge als Probeabrechnung zur Verfügung stellen für 20, 30, 40, 80, 100% und mit Höhergruppierung und ohne…?“.

Der ÖD-Rechner war da sehr praktisch, da er in der Regel recht „ähnliche Werte“ ausspuckt wie die reguläre Abrechnung.

Zinc

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« Antwort #26 am: 03.03.2025 13:47 »
Ist bei uns hier auch allen so, der Rechner gibt falsche Werte wieder, da liegen wohl einige falsche Parameter vor.

Das ist unschön, denn wir in der Bezügestelle verweisen immer auf den Öffentlichen Dienstrechner. In der Vergangenheit war es nämlich so, dass du dann neben der regulären Arbeit noch oben drauf sehr viele Anfragen hattest wie „Können Sie mir meine Bezüge als Probeabrechnung zur Verfügung stellen für 20, 30, 40, 80, 100% und mit Höhergruppierung und ohne…?“.

Der ÖD-Rechner war da sehr praktisch, da er in der Regel recht „ähnliche Werte“ ausspuckt wie die reguläre Abrechnung.

Also meine Bearbeiterin von der Bezügestelle wusste nichtmal, was der Bezügerechner ist und wo dieser zu finden ist.

websgeisti

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« Antwort #27 am: 04.03.2025 21:00 »
Also meine Bearbeiterin von der Bezügestelle wusste nichtmal, was der Bezügerechner ist und wo dieser zu finden ist.
Es gibt nicht nur ein Landesamt für Finanzen und je nach Referat und Sachbearbeiter kann es da Unterschiede geben.

BTSV1

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« Antwort #28 am: 05.03.2025 12:39 »
Ich muss wohl auch warten bis die Abrechnung kommt. Ich habe glatte 3,69 Euro Netto mehr bekommen. Die kompletten 5,5% können nicht durch den höheren Krankenkassenbeitrag und der Pflegeversicherung aufgefressen wurden sein.

cyrix42

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« Antwort #29 am: 05.03.2025 15:56 »
Wieso nicht? Die Beitragsbemessungsgrenze wurde angehoben, was durchaus auch zu einer entsprechenden Mehrbelastung geführt hat.