Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024

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websgeisti:

--- Zitat von: Zinc am 28.02.2025 09:38 ---Bei uns gibt es weder die Pflicht der digitalen Zustellung noch haben wir überhaupt die Möglichkeit dazu. Ich wäre froh darüber. Da tickt wohl jedes Bundesland anders.

--- End quote ---

Bei Beschäftigten im Freistaat Bayern besteht seit Herbst 2024 ca. die Pflicht zum digitalen Erhalt der Bezügedokumente. Ausnahmen bestehen nur bei Körperschaften oder gewissen Härtefällen (auf Antrag).

Lämpel:

--- Zitat von: websgeisti am 28.02.2025 10:25 ---Bei Beschäftigten im Freistaat Bayern besteht seit Herbst 2024 ca. die Pflicht zum digitalen Erhalt der Bezügedokumente.

--- End quote ---

In NRW scheint das technisch bislang nicht möglich zu sein. Die postalischen Mitteilungen sind laut Auskunft der Finanzverwaltung allerdings "aus Gründen des schonenden Umgangs mit den Papierressourcen doppelseitig bedruckt", vielleicht ist das ja schon das Höchste der Gefühle.

websgeisti:

--- Zitat von: Lämpel am 28.02.2025 14:36 ---In NRW scheint das technisch bislang nicht möglich zu sein. Die postalischen Mitteilungen sind laut Auskunft der Finanzverwaltung allerdings "aus Gründen des schonenden Umgangs mit den Papierressourcen doppelseitig bedruckt", vielleicht ist das ja schon das Höchste der Gefühle.

--- End quote ---

Ja, wir in Bayern sind was das angeht sehr weit. Die digitale Zustellung von Dokumenten geht schon seit bald 10 Jahren und seit letztem Jahr können Beschäftigte viele Formulare (z.B. Änderung Kontoverbindung, neue Adresse, VL) digital im Mitarbeiterportal ausfüllen und darüber uns verschlüsselt zusenden. Papierbescheinigungen und Nachweise können ebenso dort hochgeladen werden und es landet sofort beim zuständigen Bezügesachbearbeiter.

Saciel:
Also ich bin in Sachsen, bei mir wurde das Gehalt vom Februar am 26.02. gebucht und ich erhielt den Brief hinterher (wie üblich).

Bei mir gibt es etwa 73 € Differenz zwischen dem Rechner und der Abrechnung, die ich erhalten habe (E13 St. 4), auch nur weil der Rechner seit Mittwoch nachkorrigiert hat.

Erklären kann ich mir diese Differenz allerdings nicht, aus der Abrechnung werde ich auch nicht schlauer, dort ist eigentlich alles niedriger als beim Rechner eingeschätzt. Nur der AN-Beitrag zur PV ist etwas höher als im Rechner, aber nicht so stark.

Zinc:

--- Zitat von: Saciel am 28.02.2025 20:13 ---Also ich bin in Sachsen, bei mir wurde das Gehalt vom Februar am 26.02. gebucht und ich erhielt den Brief hinterher (wie üblich).

Bei mir gibt es etwa 73 € Differenz zwischen dem Rechner und der Abrechnung, die ich erhalten habe (E13 St. 4), auch nur weil der Rechner seit Mittwoch nachkorrigiert hat.

Erklären kann ich mir diese Differenz allerdings nicht, aus der Abrechnung werde ich auch nicht schlauer, dort ist eigentlich alles niedriger als beim Rechner eingeschätzt. Nur der AN-Beitrag zur PV ist etwas höher als im Rechner, aber nicht so stark.

--- End quote ---

Ist bei uns hier auch allen so, der Rechner gibt falsche Werte wieder, da liegen wohl einige falsche Parameter vor.

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