Autor Thema: Fehlerhafte Tätigkeitsbewertung , Feststellungsklage?  (Read 3817 times)

MoinMoin

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Antw:Fehlerhafte Tätigkeitsbewertung , Feststellungsklage?
« Antwort #15 am: 07.02.2025 07:38 »

Muss der Arbeitgeber hierauf eigentlich reagieren? Oder kann er das schweigend zur Kenntnis nehmen und weiterschweigen?
Er kann schweigen bis der Richter kommt.

Okay, habe ich bereits vermutet. Also auch, wenn ein konkreter Anspruch auf Nachzahlung geltend gemacht wird?

Der AN muss den Anspruch schon irgendwie einfordern/durchsetzen.
Korrekt und dafür gibt es den Gerichtsvollzieher, dem gegenüber der AG auch nicht schweigen kann.

Finn94

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Antw:Fehlerhafte Tätigkeitsbewertung , Feststellungsklage?
« Antwort #16 am: 16.02.2025 16:29 »
Aber kann man zur Fristwahrung quasi ohne viel Begründung die Forderung dem AG mitteilen, meine Rechtsschutzversicherung hat mir die Deckung bereits zugesagt. Ich könnte mir vorstellen, dass mein AG ggf. etwas irritiert reagiert und ggf.und mir einfach eine neue TD erstellt.

MoinMoin

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Antw:Fehlerhafte Tätigkeitsbewertung , Feststellungsklage?
« Antwort #17 am: 17.02.2025 09:02 »
Aber kann man zur Fristwahrung quasi ohne viel Begründung die Forderung dem AG mitteilen, meine Rechtsschutzversicherung hat mir die Deckung bereits zugesagt. Ich könnte mir vorstellen, dass mein AG ggf. etwas irritiert reagiert und ggf.und mir einfach eine neue TD erstellt.
Ja du stellst eine Forderung auf, weil du eine Meinung hast. Diese Meinung musst du erst vor Gericht verteidigen, vorher nicht.