Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Fehlerhafte Tätigkeitsbewertung , Feststellungsklage?
MoinMoin:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 06.02.2025 19:33 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 06.02.2025 08:04 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.02.2025 20:29 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 04.02.2025 18:57 ---
Muss der Arbeitgeber hierauf eigentlich reagieren? Oder kann er das schweigend zur Kenntnis nehmen und weiterschweigen?
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Er kann schweigen bis der Richter kommt.
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Okay, habe ich bereits vermutet. Also auch, wenn ein konkreter Anspruch auf Nachzahlung geltend gemacht wird?
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Der AN muss den Anspruch schon irgendwie einfordern/durchsetzen.
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Korrekt und dafür gibt es den Gerichtsvollzieher, dem gegenüber der AG auch nicht schweigen kann.
Finn94:
Aber kann man zur Fristwahrung quasi ohne viel Begründung die Forderung dem AG mitteilen, meine Rechtsschutzversicherung hat mir die Deckung bereits zugesagt. Ich könnte mir vorstellen, dass mein AG ggf. etwas irritiert reagiert und ggf.und mir einfach eine neue TD erstellt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Finn94 am 16.02.2025 16:29 ---Aber kann man zur Fristwahrung quasi ohne viel Begründung die Forderung dem AG mitteilen, meine Rechtsschutzversicherung hat mir die Deckung bereits zugesagt. Ich könnte mir vorstellen, dass mein AG ggf. etwas irritiert reagiert und ggf.und mir einfach eine neue TD erstellt.
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Ja du stellst eine Forderung auf, weil du eine Meinung hast. Diese Meinung musst du erst vor Gericht verteidigen, vorher nicht.
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