Autor Thema: [BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?  (Read 3001 times)

bab

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Ja, das kann ich noch nicht beurteilen. Ich komme auf meine 40 Stunden, aber nicht komplett im Beamtenverhältnis.


Was mich noch beschäftigt, aus einem anderen Faden, in dem jemand in die PW wechseln könnte und Meinungen erbittet:
Ich will mich ein wenig wiederholen, aber bist du jetzt schon sicher, mit 56 nicht mal noch was anderes außer Behörde machen zu wollen?!

Dann musst du kündigen.. erheblich nachteilig finanziell

Sonst musst du dich auf eigene Kosten beurlauben lassen… Beihilfe fällt dann weg bis Pensionseintritt

Aus PKV kommst Du ab 55 nicht mehr raus, außer du ziehst nach Liechtenstein o.ä. um, damit die eine GKV dort aufnimmt….


Die Einschränkung der Freiheit ist mE das, was gegen eine Verbeamtung spricht…. Geh ggf. in den öD als Angestellter … auch wenn es weniger Netto bedeutet….

Du kannst jetzt niemals wissen, dass du in 30 Jahren noch das willst, was du heute denkst….
nur meine Einschätzung….
Good Luck.
Wenn ich davon ausgehe, mit 60 Jahren ggf. auch nochmal was anderes machen zu wollen, spricht das auch für die GKV.

clarion

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Wer einmal Beamtin ist, lässt sich nicht mit 60plus entlassen, wage ich mal zu behaupten. Wenn Du Dir die PW offen halten willst, solltest Du die Verbeamtung ganz sein lassen. Dann stellt sich auch die Frage nach der PKV nicht.

Saxum

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In die KVdR würdest Du reinkommen, Betriebsrenten also VBL sind wohl beitragspflichtig, Kapitaleinkünfte nicht, wobei nach der Bundestagswahl sicherlich diskutiert werden wird, dass man alle Einkunftstarten über gewisse Freibeträge hinaus berücksichtigen muss aufgrund der Situation der Kranken- und Pflegeversicherung.

Da hier wieder das Thema "KVdR" aufkommt.

Nein, Beamte kommen nicht in die KVdR - auch wenn diese einen Rentenanspruch erworben haben und in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der 9/10 Regelung verblieben sind.

Der "Ausschluss" aus der KVdR von Personen mit einem Beamtenstatus läuft über die Versicherungsfreiheit nach

Eine Versicherungsfreiheit kollidiert zwangsweise mit einer Versicherungspflicht, beides kann nicht gleichzeitig bestehen.

Das wird hier auch durch § 6 Abs. 3 SGB V i.V.m. Nr. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V verdeutlicht.

Das könnte man wohl nur auflösen, indem man den Beamtenstatus komplett aufgibt und die damit verbundenen erheblichen Nachteile in Kauf nimmt, also eine Nachversicherung in der DRV anhand des geringeren Bruttos sowie der Wegfall der Zusatzversorgung bzw. dass hier keine Beiträge dort nachgezahlt werden.

Talion

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Talion, warst du vorher GK-versichert und hast jetzt mehr Aufwand? Klingt ja an sich nicht so schlimm, ich müsste das ganze aber für vier Menschen machen. Was mich ziemlich nervt... Rein subjektiv wirkt das wie ne dauernde Steuererklärung auf mich.

Natürlich hatte ich in derGKV keinerlei Aufwand - dafür hatte ich halt die ganzen Nachteile als Kassenpatient.

Wie gesagt, die Eingabe in die App(s) kostet nicht viel Zeit und zumeist "sammelt" man ja auch erstmal die Belege und macht es dann in einem Rutsch alles hintereinander weg. Da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen, wenn Dich das stört.   :-X :-X :-X

bab

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Danke dir, die Einschätzung hilft mir schon. Das werde ich dann wohl auch hinbekommen.

Ich habe mich übrigens mittlerweile entschieden, für die PKV. Wie auch andere geschrieben haben: Da ich niemals in die KVdR kommen würde, ist die GKV sehr unattraktiv geworden. Ausschlaggebend war aber letztlich, dass ich meinen Dienstherrn ohne großen finanziellen Verlust wechseln können möchte, ob dieser nun die pauschale Beihilfe anbietet oder nicht.

Danke allen in dieser Runde, die ihre Erfahrungen und Überlegungen mit mir geteilt haben!

Als Nächstes stehe ich vor der Wahl der PKV. Auch nervig, weil ich (niemand, vermute ich) wissen kann, wie sich die Beiträge entwickeln. Und ich, aufgrund der eingeschränkten Wahl (ÖA), eher mit PKVs konfrontiert bin, die viele Tarife öffnen und dementsprechend schnell auch wieder schließen. Was, so wie ich es verstanden habe, eher gegen eine stabile Beitragsentwicklung spricht.
Aber das ist wahrscheinlich die Kröte, die ich schlucken muss.

clarion

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Die Debeka  hat m.W. nur drei Tarife, den geschlossen Unisex männlich, den geschlossenen Unisex weiblich und den offenen BiSex Tarif. Die Unisextarife wurden aufgrund der Gesetzeslage geschlossen und nicht weil die PKVen es wollten.

bab

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Okay. Ist die Debeka das Gegenbeispiel für den Zusammenhang zwischen der geringen Anzahl der Tarife und der Beitragsstabilität, oder habe ich einen falschen Eindruck von der Debeka?

bab

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In die KVdR würdest Du reinkommen, Betriebsrenten also VBL sind wohl beitragspflichtig, Kapitaleinkünfte nicht, wobei nach der Bundestagswahl sicherlich diskutiert werden wird, dass man alle Einkunftstarten über gewisse Freibeträge hinaus berücksichtigen muss aufgrund der Situation der Kranken- und Pflegeversicherung.

Da hier wieder das Thema "KVdR" aufkommt.

Nein, Beamte kommen nicht in die KVdR - auch wenn diese einen Rentenanspruch erworben haben und in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der 9/10 Regelung verblieben sind.

Der "Ausschluss" aus der KVdR von Personen mit einem Beamtenstatus läuft über die Versicherungsfreiheit nach

Eine Versicherungsfreiheit kollidiert zwangsweise mit einer Versicherungspflicht, beides kann nicht gleichzeitig bestehen.

Das wird hier auch durch § 6 Abs. 3 SGB V i.V.m. Nr. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V verdeutlicht.

Das könnte man wohl nur auflösen, indem man den Beamtenstatus komplett aufgibt und die damit verbundenen erheblichen Nachteile in Kauf nimmt, also eine Nachversicherung in der DRV anhand des geringeren Bruttos sowie der Wegfall der Zusatzversorgung bzw. dass hier keine Beiträge dort nachgezahlt werden.

Dazu möchte ich etwas nachreichen: Ich habe mit einer Pensionsberatung gesprochen. Zumindest in Berlin kommen Beamte in die KVdR.

clarion

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Und Du bist sicher, die Pensionsberatung hat Recht?

Das Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung liest sich anders.

bab

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Ja, bin ich mir. Ich habe mehrfach nachgefragt, weil ich zuvor auch mehrfach widersprüchliche Informationen erhalten habe. Die Pensionsberatung blickt auf Pensionäre, die jetzt schon in der KVdR sind. Sind in dem Fall alles Lehrer, aber ich denke nicht, dass das einen Unterschied macht. Die Betroffenen waren lange genug tarifbeschäftigt, dann verbeamtet und sind in der GKV geblieben.
Die Mitarbeiter des GKV-Telefons des BMG waren sich auch sicher, dass Beamte unter solchen Bedingungen in die KVdR dürfen -- schriftlich habe ich mir das allerdings nicht bestätigen lassen. Wenn es mal jemanden hier betrifft, empfehle ich die schriftliche Nachfrage.

clarion

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Es geht ja nicht um die KVdR an sich, sondern ob man dort pflichtversichert oder freiwillig versichert ist. Freiwillig Versicherte müssen auf alle Einkunftsarten KV Beiträge bezahlen, während Pflichtversicherte nur auf bestimmte Einkünfte KV Beiträge zahlen müssen. Insbesondere gibt es da Unterschiede bei Kapitaleinkünfte und Miet- und Pachteinnahmen.

bab

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Ja und nein.
Die KVdR ist das Mittel zum Zweck, nicht auf alle Einkunftsarten KV-Beiträge zahlen zu müssen, prominent die von dir genannten Kapitaleinkünfte, Miet- und Pachteinnahmen.
Zitat von: Finanztip, Link siehe unten
  • Wer in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, muss auf viele Einnahmen keine Krankenkassenbeiträge zahlen.
  • Um diesen Status zu bekommen, musst Du in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein.
  • Erfüllst Du die Voraussetzungen nicht, kannst Du Dich unter Umständen freiwillig gesetzlich versichern. Du zahlst dann aber oft mehr für die Krankenversicherung.

Quelle: https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/

Mag sein, dass ein Antrag gestellt werden muss, aber nur wer nicht in die KVdR kommt, muss sich stattdessen freiwillig versichern, mit allen Nachteilen und ggf. Vorteilen (Familienversicherung, aber das weiß ich nicht sicher).

Natürlich sind Beamte grundsätzlich ausgeschlossen, aber nicht diejenigen, die ausreichend lange SV-pflichtig beschäftigt waren und freiwillig in der GKV geblieben sind.

Saxum

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In die KVdR würdest Du reinkommen, Betriebsrenten also VBL sind wohl beitragspflichtig, Kapitaleinkünfte nicht, wobei nach der Bundestagswahl sicherlich diskutiert werden wird, dass man alle Einkunftstarten über gewisse Freibeträge hinaus berücksichtigen muss aufgrund der Situation der Kranken- und Pflegeversicherung.

Da hier wieder das Thema "KVdR" aufkommt.

Nein, Beamte kommen nicht in die KVdR - auch wenn diese einen Rentenanspruch erworben haben und in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der 9/10 Regelung verblieben sind.

Der "Ausschluss" aus der KVdR von Personen mit einem Beamtenstatus läuft über die Versicherungsfreiheit nach

Eine Versicherungsfreiheit kollidiert zwangsweise mit einer Versicherungspflicht, beides kann nicht gleichzeitig bestehen.

Das wird hier auch durch § 6 Abs. 3 SGB V i.V.m. Nr. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V verdeutlicht.

Das könnte man wohl nur auflösen, indem man den Beamtenstatus komplett aufgibt und die damit verbundenen erheblichen Nachteile in Kauf nimmt, also eine Nachversicherung in der DRV anhand des geringeren Bruttos sowie der Wegfall der Zusatzversorgung bzw. dass hier keine Beiträge dort nachgezahlt werden.

Dazu möchte ich etwas nachreichen: Ich habe mit einer Pensionsberatung gesprochen. Zumindest in Berlin kommen Beamte in die KVdR.

Ich bin nicht sicher inwieweit ich der "Pensionsberatung" traue. Ich will nicht ausschließen, dass dem einen oder anderen Sachbearbeiter*in aus Unkenntnis der Rechtslage mal ein paar glücklicherweise "durchgerutscht" sind oder es war ggf. noch zu Zeiten als die Ausschlussklausel nach § 6 Abs. 3 SGB nicht bestand oder die Sachbearbeiter*innen verwechseln den allgemeinen Zuschuss mit der KVdR Pflicht-Mitgliedschaft.

Die Norm, so wie diese da steht und meines Erachtens nach zu interpretieren ist, lässt aber den Zugang zur KVdR tatstächlich nicht zu, solange Beihilfe und Bezüge (auch im Ruhestand) gewährt werden. Wer versicherungsfrei bleibt kann nicht versicherungspflichtig (in der KVdR) werden.

Berlin hat, auch selbst als Stadtstaat, keine Kompetenz sich über SGB V "hinwegzusetzten".

Dass man auch seitens der gesetzlichen Rentenversicherung bei bestehendem Rentenanspruch einen Zuschuss zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhält ist nicht gleichzusetzten mit der Pflichtmitgliedschaft in der KVdR und der dadurch einschränkten Berücksichtigungsfähigkeit der Einkunftsarten. Hier spielt die 9/10 Regelung keine Rolle, die betrifft nicht die Regelung für den Zuschuss.

Das betrifft auch die "lange genug" die Voraussetzungen erfüllen. Die Norm lässt hier mEn keinen Spielraum zu.

Daher halte ich es hier für eine Verwechselung, dass man den Zuschuss mit der KVdR gleichsetzt.
« Last Edit: 24.02.2025 10:24 von Saxum »

bab

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Ich habe genau mit dem Verweis auf die Paragraphen nachgefragt. Da es für mich nicht mehr relevant ist, habe ich mir nichts schriftlich geben lassen.
Wenn ich den ganzen PKV-Kram durchgezogen habe und wieder Luft habe, frage ich ggf. mal bei der Rente nach. Aber letztlich ist es für mich nicht mehr relevant.

Saxum

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Gut, jedoch auch wichtig zu wissen: Den Zuschuss zur Krankenversicherung erhält man auch, wenn man im Beamtenstatus befindet und privat Krankenversichert ist. Das bezieht sich ja nur konkret auf die gesetzliche Rente die man neben der Pension beziehen kann. Der hälftige Beitragssatz auf den Zahlbetrag der Rente wird dann als Zuschuss zusätzlich ausgezahlt. Allerdings nur auf separaten Antrag, nicht automatisch.

Nähere Informationen:

Deutsche Rentenversicherung - Hilfe für Rentner: Zuschuss zur Krankenversicherung

Auch hier steht es, neben der Norm, nochmals dass die KVdR für Beamt*innen ausgeschlossen ist: auf Seite 8