Autor Thema: Öffnungsklausel Beamte auf Probe  (Read 864 times)

walhall

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Öffnungsklausel Beamte auf Probe
« am: 26.01.2025 19:04 »
Habt ihr Erfahrungen mit der privaten Krankenversicherung über die Öffnungsklausel (30% Risikoaufschlag) mit 50% Behilfe (Bayern).
Ist es nicht so, dass da unabschätzbare Lücken entstehen? Man bekommt bei der PKV in Verbindung mit der Öffnungsklausel keine Behilfergänzungstarife. Alles ist sehr undurchsichtig und ich frage mich, ob ich nicht lieber bei der Barmer gesetzlich versichert bleiben sollte.
Habt Ihr Erfahrungen?

bab

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Antw:Öffnungsklausel Beamte auf Probe
« Antwort #1 am: 26.01.2025 23:39 »
Wir stehen vor einem ähnlichen Problem, scheint mir.
Bloß, dass es in Bayern keine pauschale Beihilfe gibt, stimmt's?
Du brauchst auf jeden Fall eine PKV, die im angebotenen Tarif schon viel abdeckt. Wenn du eh über die Öffnungsaktion gehen musst, kommt nur jeweils ein Tarif (max. zwei) pro PKV in Frage. Den kannst du dir doch mal zuschicken lassen und vergleichen.

Gewerbler

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Antw:Öffnungsklausel Beamte auf Probe
« Antwort #2 am: 27.01.2025 08:37 »
Dazu gibt es schon einige Themen, auch und gerade aus dem letzten Jahr. Einfach mal die Suchfunktion bemühen...

Kurze Antwort:
Da Bayern derzeit keine pauschale Beihilfe anbietet, bist du in der PKV in jedem Fall billiger dran, wenn das dein Argument ist.
Auch die Öffnungsaktion versichert die "normalen" Tarife, du hast in Bayern auch Anspruch auf Wahlleistungen. Damit ist deine Leistung im Allgemeinen deutlich besser, jedenfalls aber nicht schlechter als in der GKV.

GKV (mit pauschaler Beihilfe) rentiert sich aus finanzieller Sicht tendenziell (!, individuelle Sache...) eher bei mD, ggf. gD, Teilzeit, viele Kinder und ggf. nicht erwerbstätigem Ehepartner.

Am besten einen fähigen Makler beauftragen und eine Übersicht geben lassen bzw. anonyme Risikovoranfragen.