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Rückforderung von Anwärterbezügen umgehen?!

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BWFritze:
Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Community.

Ich bin im Spätjahr 24 nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung im Studium zum gehobenen Dienst aus der Verwaltung ausgeschieden. Ich habe also das Angebot auf Verbeamtung auf Probe nicht angenommen.

Seit Oktober arbeite ich nun in der Privatwirtschaft in einem sehr ähnlichen Bereich wie ich auch in der Verwaltung beschäftigt war und verdiene damit auch ein Gehalt das dem A10 er Gehalt in der Verwaltung netto auch sehr ähnlich ist. Mein Arbeitgeber ist bereit 30.000 (brutto) der Rückzahlung zu übernehmen, wovon das LBV natürlich nichts weis.

Meine Frage ist jetzt, wie komme ich um eine Rückzahlung? Kann ich einen teilweisen Erlass erhalten, der über die gesetzlichen 400€ pro Monat geht? Wie sieht es aus mit Stundung, fallen da Zinsen an? Welche Tricks gibt es vielleicht sonst noch?

Ich freue mich über jede Antwort zu dem Thema!
VG

bab:
Ich würde mich freuen, dass der Arbeitgeber das macht und den Rest selbst tragen. Du wurdest doch im Studium entlohnt, oder?

Organisator:

--- Zitat von: BWFritze am 26.01.2025 21:27 ---Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Community.

Ich bin im Spätjahr 24 nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung im Studium zum gehobenen Dienst aus der Verwaltung ausgeschieden. Ich habe also das Angebot auf Verbeamtung auf Probe nicht angenommen.

Seit Oktober arbeite ich nun in der Privatwirtschaft in einem sehr ähnlichen Bereich wie ich auch in der Verwaltung beschäftigt war und verdiene damit auch ein Gehalt das dem A10 er Gehalt in der Verwaltung netto auch sehr ähnlich ist. Mein Arbeitgeber ist bereit 30.000 (brutto) der Rückzahlung zu übernehmen, wovon das LBV natürlich nichts weis.

Meine Frage ist jetzt, wie komme ich um eine Rückzahlung? Kann ich einen teilweisen Erlass erhalten, der über die gesetzlichen 400€ pro Monat geht? Wie sieht es aus mit Stundung, fallen da Zinsen an? Welche Tricks gibt es vielleicht sonst noch?

Ich freue mich über jede Antwort zu dem Thema!
VG

--- End quote ---

Auswandern, Arbeitslos melden, woanders verbeamten lassen, jemand anders bezahlen lassen (ach nein, das Angebot gibts ja schon), Wählen lassen und Gesetz ändern, Leben als Outlaw, unbekannt verziehen...

Rentenonkel:
Spoiler: Das LBV liest hier mit  8)

BWFritze:
Ich weiss nicht ob das mit meinem ersten Post klar geworden ist, ich habe natürlich nicht vor etwas illegales zu tun. Ich wollte nur Fragen, ob es Erfahrungen in dem Bereich gibt, bzw. ob jemand einen Tip in der Richtung hat.
Bitte keine

Um auf die bisherigen Antworten einzugehen:
Ich wurde in meiner Ausbildung natürlich bezahlt, hatte aber auch wesentliche ausgaben für meine eigene Lebensführung und das Studium, daher habe ich von meinen Bezügen natürlich (fast) nichts mehr. Die Rückzahlung ist also trotz der Übernahme von 30k Brutto immer noch ca. 7k die ich selbst zu stemmen habe. Geld, dass ich mir mühsam angespart habe und welches ich mir durch meine Arbeit in der Verwaltung meiner Meinung nach auch erarbeitet habe.



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