Autor Thema: Rückforderung von Anwärterbezügen umgehen?!  (Read 1593 times)

BWFritze

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Community.

Ich bin im Spätjahr 24 nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung im Studium zum gehobenen Dienst aus der Verwaltung ausgeschieden. Ich habe also das Angebot auf Verbeamtung auf Probe nicht angenommen.

Seit Oktober arbeite ich nun in der Privatwirtschaft in einem sehr ähnlichen Bereich wie ich auch in der Verwaltung beschäftigt war und verdiene damit auch ein Gehalt das dem A10 er Gehalt in der Verwaltung netto auch sehr ähnlich ist. Mein Arbeitgeber ist bereit 30.000 (brutto) der Rückzahlung zu übernehmen, wovon das LBV natürlich nichts weis.

Meine Frage ist jetzt, wie komme ich um eine Rückzahlung? Kann ich einen teilweisen Erlass erhalten, der über die gesetzlichen 400€ pro Monat geht? Wie sieht es aus mit Stundung, fallen da Zinsen an? Welche Tricks gibt es vielleicht sonst noch?

Ich freue mich über jede Antwort zu dem Thema!
VG

bab

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen umgehen?!
« Antwort #1 am: 26.01.2025 23:34 »
Ich würde mich freuen, dass der Arbeitgeber das macht und den Rest selbst tragen. Du wurdest doch im Studium entlohnt, oder?

Organisator

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen umgehen?!
« Antwort #2 am: 27.01.2025 08:36 »
Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Community.

Ich bin im Spätjahr 24 nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung im Studium zum gehobenen Dienst aus der Verwaltung ausgeschieden. Ich habe also das Angebot auf Verbeamtung auf Probe nicht angenommen.

Seit Oktober arbeite ich nun in der Privatwirtschaft in einem sehr ähnlichen Bereich wie ich auch in der Verwaltung beschäftigt war und verdiene damit auch ein Gehalt das dem A10 er Gehalt in der Verwaltung netto auch sehr ähnlich ist. Mein Arbeitgeber ist bereit 30.000 (brutto) der Rückzahlung zu übernehmen, wovon das LBV natürlich nichts weis.

Meine Frage ist jetzt, wie komme ich um eine Rückzahlung? Kann ich einen teilweisen Erlass erhalten, der über die gesetzlichen 400€ pro Monat geht? Wie sieht es aus mit Stundung, fallen da Zinsen an? Welche Tricks gibt es vielleicht sonst noch?

Ich freue mich über jede Antwort zu dem Thema!
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Auswandern, Arbeitslos melden, woanders verbeamten lassen, jemand anders bezahlen lassen (ach nein, das Angebot gibts ja schon), Wählen lassen und Gesetz ändern, Leben als Outlaw, unbekannt verziehen...

Rentenonkel

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen umgehen?!
« Antwort #3 am: 27.01.2025 09:23 »
Spoiler: Das LBV liest hier mit  8)

BWFritze

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen umgehen?!
« Antwort #4 am: 27.01.2025 12:33 »
Ich weiss nicht ob das mit meinem ersten Post klar geworden ist, ich habe natürlich nicht vor etwas illegales zu tun. Ich wollte nur Fragen, ob es Erfahrungen in dem Bereich gibt, bzw. ob jemand einen Tip in der Richtung hat.
Bitte keine

Um auf die bisherigen Antworten einzugehen:
Ich wurde in meiner Ausbildung natürlich bezahlt, hatte aber auch wesentliche ausgaben für meine eigene Lebensführung und das Studium, daher habe ich von meinen Bezügen natürlich (fast) nichts mehr. Die Rückzahlung ist also trotz der Übernahme von 30k Brutto immer noch ca. 7k die ich selbst zu stemmen habe. Geld, dass ich mir mühsam angespart habe und welches ich mir durch meine Arbeit in der Verwaltung meiner Meinung nach auch erarbeitet habe.




Bodycount02

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen umgehen?!
« Antwort #5 am: 27.01.2025 14:03 »
Ich weiss nicht ob das mit meinem ersten Post klar geworden ist, ich habe natürlich nicht vor etwas illegales zu tun. Ich wollte nur Fragen, ob es Erfahrungen in dem Bereich gibt, bzw. ob jemand einen Tip in der Richtung hat.
Bitte keine

Um auf die bisherigen Antworten einzugehen:
Ich wurde in meiner Ausbildung natürlich bezahlt, hatte aber auch wesentliche ausgaben für meine eigene Lebensführung und das Studium, daher habe ich von meinen Bezügen natürlich (fast) nichts mehr. Die Rückzahlung ist also trotz der Übernahme von 30k Brutto immer noch ca. 7k die ich selbst zu stemmen habe. Geld, dass ich mir mühsam angespart habe und welches ich mir durch meine Arbeit in der Verwaltung meiner Meinung nach auch erarbeitet habe.

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen. Es sind doch gute Voraussetzungen, dass dein neuer Arbeitgeber 30k übernimmt. Für die 7k würde ich versuchen eine Ratenzahlung auszuhandeln, sollte im Bereich des Möglichen sein. Allerdings würde ich da nicht mit Argumenten kommen "Hab ich mir in meiner Ausbildung ja erarbeitet und möchts ungern hergeben". Hier liegt nämlich eine Fehlannahme von dir, die aktuell leider Azubi-Typisch ist. Deine Ausbildung kostet deine Behörde nämlich ein Arsch voll Geld und Arbeit. Ich denke mit 37k Rückzahlung kommst du bei weitem nicht auf die Summe, die deine Ausbildung gekostet hat.

Casa

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen umgehen?!
« Antwort #6 am: 27.01.2025 16:36 »
Bei einer Verbeamtung in A9 hättest du bis Erreichen der Vergütung vergleichbar A10 zwar keine Schulden in Höhe von 7.000 €, aber auch keinen Verdienst vergleichbar A10. Jetzt kannst du durchrechnen, was für dich günstiger ist.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

bab

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen umgehen?!
« Antwort #7 am: 28.01.2025 21:17 »
Ich habe verstanden, dass du legale Tricks wissen willst. Die kenne ich nicht und finde sie auch weiterhin bedenklich.

7k ist doch quasi nichts... Du hast ein Gehalt gekriegt (kriegen andere Leute im Studium nicht), du hast Pensionsansprüche erworben (anders als Leute die studieren, bevor sie in den ÖD eintreten) und hast einen Arbeitgeber, der 30k übernimmt.

Ich würde mich eher informieren, wie du das am besten steuerlich absetzt, also, ob es steuerlich günstiger ist, die Schulden auf einmal zu begleichen (und dann 7k als Werbungskosten geltend zu machen, so das geht) oder in x bis y Chargen, die du jeweils im jeweiligen Steuerjahr geltend machst.

7k hast du so schnell wieder drin...