Das Jahressteuergesetz 2024 mit den geänderten Werten wurde erst am 06.12.2024 nach einigem Hin und Her (Stichwort: Zustimmung der CDU nach dem Ampel Aus) im Bundestag beschlossen und verkündet.
Diese Systemänderung musste dann im SAP seitens des jeweiligen Softwarepartners umprogrammiert und neu eingespielt werden. Je nach Partner (manche Behörden programmieren sogar selbst) und Komplexität der SAP Software war eine Umstellung aufgrund der Kürze der Zeit oft technisch nicht rechtzeitig umsetzbar.
Um die Abrechnungsläufe nicht zu verzögern und eine termingerechte Auszahlung des Lohnes zu ermöglichen wurde in vielen Fällen mit der seit dem 06.12.2024 veralteten Lohnsteuertabelle gerechnet, mit dem Ergebnis, dass zunächst zuviel Lohnsteuer einbehalten wurde, die im nächsten SAP Rechnungslauf allerdings mit den dann angepassten Programmen wieder zurückgefordert und erstattet wird.
Es ist leider oft so, dass die Politik einige Dinge extrem kurzfristig ändert und der Verwaltung kaum Luft bleibt, diese Änderung kurzzeitig umzusetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass es bis zuletzt mehrere Möglichkeiten gibt, wie die Änderungen aussehen könnten, und man somit erst mit dem Umsetzen anfangen kann, wenn das Ganze im Bundesgesetzblatt verkündet wird.