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Betriebszugehörigkeit nach TVöD K
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Intensivpflege123:
Hallo zusammen,
ich arbeite seid 8 Jahren an einem Universitätsklinikum als Intensivpflegekraft, und habe zuvor schon meine Ausbildung (3 Jahre) dort absolviert. Nun möchte ich kündigen und es stellt sich die Frage:
Zählt die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit laut TVÖD. Dies ist eine wichtige Frage, da sich danach meine Kündigungsfrist errechnet.
Viele Dank.
Schokokeks:
Ja, Ausbildungszeit gehört auch zur Betriebszugehörigkeit.
Was Du aber wahrscheinlich zur Ermittlung der Kündigungsfrist meinst, ist die Beschäftigungszeit in einem Arbeitsverhältnis, hier zählt die Ausbildung nicht.
Einsnull:
Genau wie Schokokeks es geschrieben hat ist es. Ich hatte letztens genau so einen Fall bei uns.
Intensivpflege123:
Danke für die Antwort :)
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