Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Betriebszugehörigkeit nach TVöD K

(1/1)

Intensivpflege123:
Hallo zusammen,

ich arbeite seid 8 Jahren an einem Universitätsklinikum als Intensivpflegekraft, und habe zuvor schon meine Ausbildung (3 Jahre) dort absolviert. Nun möchte ich kündigen und es stellt sich die Frage:
Zählt die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit laut TVÖD. Dies ist eine wichtige Frage, da sich danach meine Kündigungsfrist errechnet.

Viele Dank.

Schokokeks:
Ja, Ausbildungszeit gehört auch zur Betriebszugehörigkeit.

Was Du aber wahrscheinlich zur Ermittlung der Kündigungsfrist meinst, ist die Beschäftigungszeit in einem Arbeitsverhältnis, hier zählt die Ausbildung nicht.

Einsnull:
Genau wie Schokokeks es geschrieben hat ist es. Ich hatte letztens genau so einen Fall bei uns.

Intensivpflege123:
Danke für die Antwort  :)

Navigation

[0] Message Index

Go to full version