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Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022

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WilliSauerland:
Hallo Miteinander,

habe bisher bisher nur mitgelesen und mich jetzt auch registriert.

Habe nun auch Klage erhoben (VG Arnsberg). Verwendet habe ich die Vorlage der GdP.
Bisher sollte ich nur meinen dienstlichen Wohnsitz mitteilen. Anderweite Rückmeldung habe ich bisher noch nicht bekommen.

Eine Nachricht an AANW wg. der Telegramgruppe ist ebenfalls raus
Warten wir mal ab, was da auf uns zu kommt.  ;D

AANW:
Hallo zusammen,

ich habe euch eine Einladung zur Telegram-Gruppe geschickt.

Viele Grüße

Floki:
Guten Morgen,

ich habe zwischenzeitlich meine Eingangsbestätigung vom Verwaltungsgericht Köln (19.Kammer). Demnach wird die Klageschrift erstmal dem Land zur Kenntnisnahme zugestellt.

Wie schaut es bei Euch aus? Ist jemand schon weiter oder hat Infos?

Danke!

Carisson:
Gleicher Sachstand bisher 8)

Rentenonkel:
Derzeit wird wohl in vielen Verfahren der dienstliche Wohnsitz abgefragt, weil sich danach die Zuständigkeit orientiert. Hier scheinen die Rechtsbehelfsbelehrungen, was das richtige Verwaltungsgericht sein soll, in vielen Fällen fehlerhaft sein. Offenbar hat sich das LBV bezüglich der Zuständigkeit an dem Wohnsitz orientiert und nicht an dem dienstlichen Wohnsitz (also der regelmäßige Arbeitsort des Beamten).

Es ist zu unterstellen, dass zunächst einmal die Klagen an die richtigen Gerichte verwiesen werden, und dann Bilanz gezogen wird, um wie viele Fälle es sich handelt. Je nach Umfang dürfte den Verwaltungsgerichten auch daran gelegen sein, Musterprozesse zu führen.

Diese können sich über mehrere Jahre ziehen.

Es dürfte auch in dem Interesse der meisten Beamten sein, sich diesen Musterverfahren anzuschließen, um nicht selbst bis Karlsruhe klagen zu müssen.

Daher ist Geduld gefragt ... Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber stetig  ;)

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