Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen
Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
A9A10A11A12A13:
besser spät als nie: 21. Februar 2025 Landesregierung fordert Beamte heraus - Bescheidung der Besoldungswidersprüche für 2022 angekündigt
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/landesregierung-fordert-beamte-heraus/
Glückauf:
--- Zitat von: buchwu437 am 25.02.2025 10:23 ---Guten Morgen,
ich habe vom LBV ebenfalls einen Widerspruchsbescheid mit falschem Datum und einer dürftigen Begründung erhalten und überlege, ob eine Klage sinnvoll ist. Auch schon aus Prinzip, weil ich das Vorgehen des LBV für bemerkenswert halte. Daher habe ich versucht, eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu kontaktieren. Von dem schon genannten RA Lenders habe ich bislang keine Rückmeldung, RAin Dr. Schroeder(Köln) hat abgelehnt, weil sie in laufende Verfahren nicht einsteigen möchte. Da eine Klage ja begründet werden muss (ja, die Begründung der GdP ist zunächst gut verwendbar, aber geht nicht in die Tiefe und möglicherweise auch nicht dahin, wo ein Gericht im Einzelfall anfangen könnte, intensiver nachzudenken - was von der GdP ja auch nicht verlangt werden kann) und ich selbst keine zeitlichen Kapazitäten habe, mich in die Tiefen der Alimentationsrechtsprechung des BVerfG einzuarbeiten (auch wenn ich selbst Jurist bin),finde ich ein mit Fachanwälten abgestimmtes Vorgehen sinnvoll. Hat jemand Einblick, ob es eine Kanzlei gibt, die Klagen ggf. gebündelt bearbeitet?
Beste Grüße
buchwu
--- End quote ---
Ich warte noch auf die Zusage meiner RSV, wäre aber an einer Kanzlei, welche die Klagen bündelt auch sehr interessiert. Die Höhe der Selbstbeteiligung meiner RSV ist mir bekannt, jedoch tue ich mich momentan sehr schwer damit die Höhe einer möglichen Nachzahlung im Falle eines -irgendwann- positiven Urteils zu prognostizieren. Es geht um: A11, kinderlos in einer Stadt mit der Mietstufe III :o
Carisson:
Mir ist ebenfalls der Widerspruchsbescheid für 2022 zugegangen. Ich werde den Klageweg beschreiten. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Ich werde es wohl ohne Anwalt versuchen und das Muster der GdP nutzen.
Ein von mir konsultierter Fachanwalt für Verwaltungsrecht rechnet 275,- € / Std. netto ab. Auf einem Großteil davon bliebe ich sitzen. Eine etwaige Nachzahlung für 2022 o.ä. würde dann durch die Anwaltskosten aufgezehrt werden...
Sollten die Erfahrungen zeigen, dass ein Anwalt benötigt wird, könnte dieser ja für die Jahre 2021, 2023, 2024 ... beauftragt werden.
Auch für die 2. Instanz wird eine Anwalt benötigt, vermutlich würden beide Seiten ja Rechtsmittel einlegen...
Das sind meine Gedanken :)
PushPull:
Klage habe ich selbständig eingereicht und das Muster der GdP verwendet. Ich bin gespannt, wie es weiter geht.
Rentenonkel:
Das habe ich auch gemacht.
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