Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022

Begonnen von Rentenonkel, 27.01.2025 11:24

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Alonsatra

Auf jeden Fall werde ich den Klageweg bestreiten.
Aufgrund einer hohen Besoldungsgrzppe halte ich eine umfassende Berechnung des Grades der Verletzung der Mindestalimentation für geboten, um zu belegen, dass das Besoldungssystem als Ganzes nicht verfassungsgemäss ist. Vielleicht kann man sich hierzu austauschen und verfügbare Berechnungsparameter zusammentragen.

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Heute wurden die Dienststellen des Landes vom Landesamt für Besoldung und Versorgung gem. Anlage wie folgt informiert.

Schnarchnase81

Ich würde mich wohl auch einer Sammelklage anschließen.

Unknown

Zitat von: Schnarchnase81 am 13.02.2025 09:04
Ich würde mich wohl auch einer Sammelklage anschließen.
Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen. Jeder einzelne muss klagen und kann darum bitten, die Klage ruhend zu stellen, wenn in diesem Bereich bereits weitere Klagen ansässig sind.

Chrisdus

Gibt es in NRW eine profilierte Anwaltskanzlei in dieser Sache?


Alonsatra

Zitat von: Alonsatra am 13.02.2025 10:34
Zitat von: Chrisdus am 13.02.2025 10:12
Gibt es in NRW eine profilierte Anwaltskanzlei in dieser Sache?
Vielleicht hilft dieser Beitrag
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123175.msg349073.html#msg349073
Vielleicht findet sich hier im Forum ja auch eine Gruppe zusammen, die basierend auf den bayerischen und thüringischen Klagen ein Muster erstellt. Die Gewerkschaften tun zur Zeit ja wieder nichts.

MufflonNRW

Wie der Kollege weiter oben im Thread geschrieben hat, hat die GdP NRW ein Muster bereitgestellt.

https://www.gdp.de/nrw/de/stories/2025/02/12022025_amtsangemessene-besoldung-2022

SwenTanortsch

Zitat von: Alonsatra am 11.02.2025 15:10
Gibt es in diesem Zusammenhang für 2022 Berechnungen der Mindestbesoldung, z.B. von Sven?

Gibt es eventuell schon Vorlage für eine Musterklage für NRW irgendwo?

Danke

Ich habe gerade hier ein paar Zeilen geschrieben:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg392780.html#msg392780

Knucki

Kann mir jemand sagen, wie die Sache bei Kommunalbeamten aussieht? Mit dem LBV habe ich nichts zu tun. Alles besoldungsrelevante läuft über meinen Dienstherren. Werden die kommunalen Dienstherren auch die Widersprüche zurückweisen? Kann das LBV entsprechende Anweisungen geben?

Carisson

Nein, kann es nicht. Wie die jeweilige Kommune / Kreis / Landschaftsverband damit umgeht, bleibt ihm / ihr selbst überlassen...

Schnarchnase81

Zitat von: Unknown am 13.02.2025 09:09
Zitat von: Schnarchnase81 am 13.02.2025 09:04
Ich würde mich wohl auch einer Sammelklage anschließen.
Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen. Jeder einzelne muss klagen und kann darum bitten, die Klage ruhend zu stellen, wenn in diesem Bereich bereits weitere Klagen ansässig sind.

Ok, Danke. Wieder was gelernt.

dae123

Wie hoch werden die Gerichtsgebühren angesetzt, wenn ich klagen sollte? Was ist bei solchen Verfahren der Streitwert?

Rentenonkel

Der Streitwert wird typischerweise auf 5.000 EUR festgelegt und die zunächst fällige Gebühr beträgt dann 483 EUR.

NWB

Heute kam die Ablehnung des Widerspruchs.
Keine Berechnung, nur: wir haben alles geprüft, alles okay.

Es ist frustrierend