Hallo zusammen,
ich arbeite seit 8 Jahren an einem Universitätsklinikum als Intensivpflegekraft, und habe zuvor schon meine Ausbildung (3 Jahre) dort absolviert. Nun möchte ich kündigen und es stellt sich die Frage:
Zählt die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit laut TVÖD K. Dies ist eine wichtige Frage, da sich danach meine Kündigungsfrist errechnet.
Vielen Dank.