Eine Frage für eine AU die über 6 Wochen andauert im TV-L (zb. kompliziertere OP, Unfall oder was auch immer).
Zum 01.02.25 gab es ja eine ordentliche Tabellenerhöhung im TV-L von 5,5%.
Wenn man beispielsweise Anfang Februar (also nach dem 01.02.25) AU wird, dann 6 Wochen Lohnfortzahlung erhält, und dann irgendwann im März die 6 Wochen enden und man dann einige Monate ausfällt:
Welches Entgelt bekommt man
1) in den 6 Wochen? (Antwort ist denke ich klar, normales Tabellenentgelt das ab 1.2. gilt)
2) in den Monaten danach? (Krankengeld der Krankenkasse + Zuschuss durch AG)
und
3) wonach richtet sich das Krankengeld durch die Krankenkasse?
4) wonach richtet sich der Zuschuss zum Krankengeld durch den TV-L Arbeitgeber?
Gilt hier für alle Punkte, wie bei Punkt 1) ganz stupide das neue Tabellenentgelt, dass seit dem 1.2. gilt?
Oder wird zu irgendeinen Punkt der Mittelwert mehrerer vergangener Monate gebildet, so dass auch noch das niedrigere Entgelt von zb. Januar mit reinspielt?