Da grundsätzlich Tarifrecht mit Beamtenrecht nichts zu tun hat und andere Kriterien bei der Stellen-/Dienstpostenbewertung zugrunde liegen, könnte das durchaus sein.
Ich kenne es allerdings auch so, dass häufig (nicht immer), die "E-Nummer" rein nach der Zahl gleich ist oder sehr häufig eins unter der "A-Nummer" liegt. Ob in RLP da jetzt speziell eine Anweisung existiert, dass das gleich zu handhaben wäre, weiß ich nicht. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungskriterien ist das halt aber eben fraglich.