Guten Tag,
ich absolviere die Aufstiegsfortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und in der Fortbildungsvereinbarung steht, dass ich keine Mehrarbeit leisten darf. Soweit in Ordnung.
Dies nimmt die Reisekostenabteilung jedoch als Begründung, um kein Tagegeld zu zahlen für die tatsächliche Abwesenheit von mehr als acht Stunden von meinem Wohnort. Mir ist unschlüssig, warum die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden mit der tatsächlichen Abwesenheit gleichgestellt wird.
Hat jemand Erfahrung damit und weiß, ob dies wahrhaftig rechtens ist?
Berufskollegen in der Landersverwaltung haben nur den Kopf geschüttelt über diese Vorgehensweise.
Vielen Dank für eure Hilfe.