Zu trennen wäre, ob es etwas "on top" gibt oder nur das was im TV wertmäßig steht.
On Top:
Die Versorgung mit Energie und Wasser, die Abwasserbeseitigung und -reinigung ist eine öffentliche Aufgabe, vgl. Gemeindeordnung des entsprechenden Bundeslandes. Wenn ihr die örtlichen Stadtwerke seid, mit einer überwiegend öffentlichen Beteiligung (Gesellschaftsanteil etc.), bspw. Stadt, dann seid ihr nicht frei und das Handeln kann in Richtung Untreue gehen. Ihr seid lediglich privatrechtlich organisiert.
Zur Untreue § 266 StGB. Ihr arbeitet mit fremdem Geld (Geld des Unternehmens, Geld der Gesellschafter) und das habt ihr nicht mehr als nötig / sparsam einzusetzen.
Der AN erhält durch die private Nutzung des Fahrzeugs mehr, wie wenn er das Fahrzeug nicht privat nutzen darf oder gar kein "eigenes" Firmenfahrzeug hat. Ihr gebt also mehr Geld für "Personal" aus, als im Tarifvertrag vereinbart wurde bzw. als ihr müsstet. Damit fügt ihr final den Stadtwerken und auch dem Gesellschafter einen Vermögensnachteil zu. Durch eure Mehrausgaben hat er im Ergebnis weniger Vermögen.
Wertmäßig:
Entgeltumwandlung geht auch nur dann, wenn es vorgesehen ist. Ein "PKW" im Wert von 400 € monatlich ist kein zwingend gem. Tarifvertrag zu zahlendes "Geld" im Wert von 400 €. Wenn es zwar kein "Mehr" gibt, sondern eine Entgeltumwandlung, bekommt ihr nur Schwierigkeiten mit euren Rechnungsprüfern und im Streitfalle mit dem AN, weil sein tarifvertraglicher Anspruch auf "Geld" nicht mit "PKW" befriedigt wurde. Schlimmstenfalls setzt der AN seinen Anspruch auf Geld durch und hatte auch noch "on top" den Dienstwagen. Dann stehen wir vor dem selben Problem, wie bei der zuvor genannten "on top" Betrachtung.
Aber alsst das gerne mal euren Hausjuristen klären, dafür ist er da. Wenn du dann mehr weißt, teile es hier ruhig mit.