Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Sind Parteien zum öffentlichen Dienst zu zählen?
Grisu120309:
Hallo,
Ich habe eine Bewerbung einer Mitarbeiterin, die bisher in der Bundesverwaltung
einer großen Partei gearbeitet hat.
Voraussetzung war: vergleichbare Tätigkeit im öffentlichen Dienst
Kann man eine Partei im weiteren Sinne als öffentlichen Dienst zählen?
Gruß
Grisu
FearOfTheDuck:
Mir würde hier der öffentlich-rechtliche Charakter fehlen. Bei einer Partei handelt es sich eher um einen Zusammenschluss, vor allem aus einem gemeinsamen Interesse heraus.
Thomber:
Parteien gehören nicht zum öD. Sind ähnlich, wie ein Verein zu sehen, finde ich.
Jeder kann eine Partei gründen aber dadurch wird die Partei ja nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung!
Art. 21 GG; §§ 21 - 54 BGB; § 6 Abs. 1 und 2 PartG, § 11 PartG, § 15 Abs. 2 PartG ...
larolol844:
Formal sind Parteien gerade deshalb zivilrechtliche Vereine, um eine Staatsferne zu erreichen.
Praktisch orientieren sich aber Parteiverwaltungen und auch die parteinahen Stiftungen an den Tarifverträgen des ÖD. Wenn jemand also bisher auf einer Stelle nach E13 TVöD gearbeitet hat, kann man das schwerlich als "nicht gleichartig, nicht gleichwertig" ignorieren.
FearOfTheDuck:
Darum geht es aber nicht. Verlangt wurde ein Tätigkeit im öffentlichen Dienst.
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